Schriftgröße:
Farbkontrast:
zur Übersicht

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für Teilhabe, auch in der Kommunalpolitik, und sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Notwendige Unterstützungsangebote müssen sichergestellt werden. Unterschiedliche Formate für Sitzungen und Veranstaltungen sollten bei Bedarf genutzt werden. Alle Kommunikationswege sollten barrierefrei und vielseitig gestaltet sein: digital und analog.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 4

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutz-Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen