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Niedrigschwellige Einstiege in die Interessenvertretung

Die Verfahren und Strukturen in der Kommunalpolitik sind komplex. Auch die politische Kommunikation folgt eigenen Regeln. Die Hemmschwelle, sich kommunalpolitisch
zu beteiligen, ist bei vielen deshalb groß. Es braucht deshalb niedrigschwelligere Beteiligungsmöglichkeiten wie Arbeitsgruppen oder Beiräte.

„1) Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 29

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