Schriftgröße:
Farbkontrast:
zur Übersicht

Vertretung in Vielfalt

Damit die Vielfalt der Bedarfe und Perspektiven in der Politik gesehen und berücksichtigt werden können, braucht es eine divers aufgestellte Interessenbzw. Selbstvertretung. Eine Person mit Sehbehinderung hat beispielsweise ein anderes Alltagserleben und trifft auf andere Barrieren als eine Person mit Lernschwierigkeiten.

„Die Träger öffentlicher Belange wirken aktiv auf ein Umfeld hin, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der inklusiven Lebensverhältnisse mitwirken können. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt und ermutigt werden, ihre Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen, ihre eigenen Kompetenzen zu stärken, in ihren eigenen Angelegeheiten selbstständig und selbstbestimmt tätig zu werden, sowie ihre Interessen zu vertreten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Orga- nisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf Landesebene und kommunaler Ebene vertreten, sowie geeignete unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.“

Inklusionsgrundsätzegesetz NRW § 9

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutz-Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen