Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommunalpolitik
Wie kann man aktiv werden?
Die Möglichkeiten, sich in der eigenen Stadt oder Gemeinde politisch zu engagieren sind vielfältig. Das ist auch gut so, denn so finden sich für jede*n die passenden Wege, um sich einzubringen. Manche fühlen sich wohl bei Demonstrationen, andere suchen lieber den politischen Austausch in Arbeitsgruppen oder im Stadtrat. Manche machen auch beides. Unten bennenen wir ein paar Möglichkeiten der Beteiligung. Fragen oder Ergänzungen? Wir freuen uns über jede Mail und jeden Anruf!
Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat ist ein kommunales Gremium mit verbindlichen Rechten und Pflichten, in dem alle Themen, die den Mitgliedern hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen wichtig erscheinen, beraten und bearbeitet werden. Im Behindertenbeirat sollten möglichst Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen vertreten sein. Auf diese Weise lassen sich die Interessen bündeln und mit einem größeren Gewicht in die Politik einbringen. In vielen Beiräten sind auch Vertreter*innen der örtlichen Fraktionen, der Verwaltung und von Beratungs- und Betreuungsverbänden vertreten. Dabei ist es wichtig, dass Selbstvertreter*innen eine Stimmmehrheit haben oder alleine stimmberechtigt sind, damit es sich beim Behindertenbeirat um ein Selbstvertretungsgremium handelt. Die jeweiligen Beiräte bzw. Kommunen regeln selbst, unter welchen Bedingungen sie arbeiten und wer Mitglied des Beirats werden kann. Besteht ein solcher Beirat bereits, lohnt es sich, einfach einmal Kontakt zu den Aktiven aufzunehmen und mit ihnen über eine mögliche Mitarbeit zu sprechen.
Übrigens: Obwohl NRW-Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in ihren Satzungen zu regeln und eine aktive politische Beteiligung zu fördern, gibt es in knapp der Hälfte der Kommunen bisher keine Interessenvertretung* von Menschen mit Behinderungen.
*Interessenvertretungen können neben Beiräten auch beauftragte Einzelpersonen, Zusammenschlüsse der Selbsthilfe, Arbeitsgemeinschaften oder ähnliches sein.

Inklusionsrat
Der Name drückt aus, dass die Zielperspektive eine inklusive Kommune mit einem Mehrwert für alle ist. Man findet auch die Bezeichnung „Teilhaberat“. Gemäß dieser Namensgebung geht es im Inklusionsrat perspektivisch nicht nur um die Wahrung und Vertretung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen, sondern um eine bestmögliche Teilhabe aller von Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Gruppen. Inklusionsräte stellen somit eine Weiterentwicklung klassischer Behindertenbeiräte dar. Die Zusammensetzung im Inklusionsrat ist dementsprechend bunt: Beauftragte, Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Senior*innen, Vertreter*innen der politischen Fraktionen, Vertreter*innen von Wohlfahrtsverbänden und viele mehr.

Selbsthilfegruppen, Verbände oder Vereine
Selbsthilfegruppe, Verbände und Vereine können ein guter Anknüpfungspunkt für eine politische Beteiligung sein. Neben einem umfangreicheren Netzwerk und dem Erfahrungsaustausch bieten gerade Verbände und Vereine häufig Kontakte zur Politik. Die Vereins- und Verbandsstruktur lässt sich auch gut für eine Vernetzung nutzen, um Mitstreiter*innen für die Kommunalpolitik zu gewinnen.
In einem Zusammenschluss aller vor Ort vertretenen Selbsthilfegruppen, -verbände und -vereine lassen sich außerdem die Interessen politisch bündeln. Dieser Zusammenschluss (man findet z.B. Bezeichnungen wie Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe oder Runder Tisch Inklusion) kann die Grundlage für die eigene politische Interessenvertretung bilden und als „Keimzelle“ für weitere politische Beteiligung vor Ort fungieren.

Parteien
Auch auf kommunaler Ebene spielen die Parteien eine entscheidende Rolle. Sie sitzen im Stadt- bzw. Gemeinderat und in den Fachausschüssen*, wo sie darüber entscheiden, wie sich eine Kommune weiterentwickelt, welche Maßnahmen gefördert und gefordert werden. Genauso wie in der Bundes- und Landespolitik wird hier per Wahl entschieden, wie viele Vertreter*innen die einzelnen Parteien etwa in den Rat entsenden können.
Wer sich mit einem Parteiprogramm anfreunden kann und Interesse daran hat, direkt in einer Partei aktiv zu werden, kann sich einem Ortverband anschließen. Dafür muss er oder sie Parteimitglied werden. Neben der Tätigkeit innerhalb der Partei besteht die Möglichkeit, sich für ein Mandat zur Wahl zu stellen und – sollte die Partei bei den Kommunalwahlen ausreichend Stimmen erhalten – so einen Platz im Rat oder Fachausschüssen zu erhalten.
*Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Rat ausführlich besprochen werden. Hierfür gibt es die Fachausschüsse, die sich themenspezifisch aus Mitgliedern des Rats und Sachkundigen Bürger*innen zusammensetzen. Sie beraten den Rat und unterstützen ihn so bei einer Entscheidungsfindung.

Ratsmitglied oder Bezirksvertreter*in
Als Ratsmitglied ist man in der Regel auch Mitglied einer Partei und wurde so durch die Kommunalwahlen in den Stadt- bzw. Gemeinderat gewählt. In den meisten Fällen ist die Arbeit als Mandatsträger*in ehrenamtlich und sehr in allen Fällen mit einer großen Verantwortung verbunden. Denn als Vertreter*in der Bürger*innen der eigenen Stadt oder Gemeinde sind sie diejenigen, die für alle sprechen und mitentscheiden müssen. Denn letztendlich entscheidet der Rat darüber, wie sich eine Kommune weiterentwickelt und welche Maßnahmen gefördert und gefordert werden.
Größere Städte teilen sich zudem in Bezirke auf, die wiederum ihre eigenen Bezirksvertretungen bilden. Sie verwalten ihre Bezirke. Wie der Rat werden sie in der Regel auf fünf Jahre gewählt. Die Bezirksvertretung wählt selbst zudem eine*n Bezirksbürgermeister*in. Die Bezirksvertretung ist für alle Belange des Stadtbezirks zuständig, dabei müssen jedoch immer die vom Rat erlassenen Richtlinien geachtet werden.

Sachkundige*r Einwohner*in
Sachkundige Einwohner*innen werden vom Rat ausgewählt. Sie sind berechtigt, die Mitglieder der einzelnen Fachausschüsse* zu beraten. Im Gegensatz zu sachkundigen Bürgerinnen sind sie nicht stimmberechtigt.
Um als sachkundige*r Einwohner*in gewählt werden zu können, muss eine Person volljährig sein. In der Regel wird auch verlangt, dass die Person in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt mit einem festen Wohnsitz lebt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Auch hier können die Kommunen jedoch individuelle Regelungen treffen. Weiterführende Informationen erhält man meist auf den Websites der jeweiligen Städte und Gemeinden oder im Rathaus.
*Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Rat ausführlich besprochen werden. Hierfür gibt es die Fachausschüsse, die sich themenspezifisch aus Mitgliedern des Rats und Sachkundigen Bürger*innen zusammensetzen. Sie beraten den Rat und unterstützen ihn so bei einer Entscheidungsfindung.

Sachkundige*r Bürger*in
Sachkundige Bürger*innen werden vom Rat ausgewählt. Sie sind berechtigt, die Mitglieder der einzelnen Fachausschüsse* zu beraten. Außerdem sind sie stimmberechtigt und können so über Entscheidungen der meisten Fachausschüsse mitbestimmen.
Um als sachkundige*r Bürger*in gewählt werden zu können, muss eine Person volljährig sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. In der Regel wird auch verlangt, dass die Person in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt mit einem festen Wohnsitz lebt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Auch hier können die Kommunen jedoch individuelle Regelungen treffen. Weiterführende Informationen erhält man meist auf den Websites der jeweiligen Städte und Gemeinden oder im Rathaus.
*Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Rat ausführlich besprochen werden. Hierfür gibt es die Fachausschüsse, die sich themenspezifisch aus Mitgliedern des Rats und Sachkundigen Bürger*innen zusammensetzen. Sie beraten den Rat und unterstützen ihn so bei einer Entscheidungsfindung.

Bürgermeister*innen-Sprechstunde
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In der Regel bieten Bürgermeister*innen regelmäßig offene Sprechstunden an, die alle Bürger*innen besuchen und so mit dem Stadtoberhaupt die eigenen Anliegen besprechen können. Die Termine sind häufig auf der jeweiligen Website der Stadt bzw. Gemeinde und in der Lokalpresse veröffentlicht. Dazu kann man sich natürlich jederzeit im Rathaus direkt informieren.

Unterschriftenaktionen, Versammlungen, Demonstrationen
Neben der Beteiligung in mehr oder weniger festen Strukturen gibt es natürlich immer die Möglichkeit, auch als Einzelperson aktiv zu werden. Sei es über das Sammeln von Unterschriften, dass etwa den Rat dazu zwingt, sich mit einem speziellen Thema zu beschäftigen oder mit Versammlungen und Demonstrationen, um seinem Anliegen mehr Sichtbarkeit und Gehör zu verschaffen. Im Bereich Inklusion gibt es einige Aktivist*innen, die ihre Anliegen bereits mit vielen kreativen Aktionen erfolgreich in die Öffentlichkeit gebracht haben. Hier eine kleine Auflistung zur Inspiration (die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt):
