Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich regelmäßig politisch zu beteiligen. Willst Du aktiv in der lokalen Behindertenpolitik werden, bieten sich Interessenvertretungen an.Genau das willst du tun? Dann geht’s hier entlang:
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, selbst aktiv die Kommunalpolitik mitzugestalten. Diese sind nicht speziell an behindertenpolitische Themen geknüpft. Neben den Interessenvertretungen wäre es aber auch wichtig und wünschenswert, dass es künftig viel mehr Menschen mit Behinderungen in den folgenden politischen Bereichen gibt.
Ratsmitglied oder Bezirksvertreter*in werden
Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen werden von den Bürger*innen einer Kommune gewählt. Sie nehmen mit ihren Entscheidungen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Kommune.
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Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen werden von den Bürger*innen einer Kommune gewählt. Sie nehmen mit ihren Entscheidungen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Kommune. Als Ratsmitglied ist man in der Regel auch Mitglied einer Partei oder Wähler*innen-Initiative und wurde so durch die Kommunalwahlen in den Stadt/Gemeinderat gewählt. In den meisten Fällen ist die Arbeit als Mandatsträger*in ehrenamtlich und in allen Fällen mit einer großen Verantwortung verbunden. Denn als Vertreter*in der Bürger*innen der eigenen Stadt oder Gemeinde sind sie diejenigen, die für alle sprechen und mitentscheiden müssen. Wer selbst in den Rat möchte, muss entweder von den Bürger*innen direkt gewählt werden oder auf einer Parteiliste stehen.
Sachkundige Bürger*in werden
Sachkundige und Bürger*innen und Einwohner*innen kennen sich in einem Themenbereich gut aus und beraten Ausschüsse und Rat. Sachkundige Bürger*innen können dazu ein Stimmrecht im jeweiligen Fachausschuss haben.
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Sachkundige Bürger*innen werden vom Rat in die Fachausschüsse gewählt. In vielen Fällen werden sie von den Fraktionen vorgeschlagen. In manchen Kommunen können aber auch Gremien der Selbsthilfe oder Behindertenbeiräte sachkundige Bürger*innen für verschiedene Ausschüsse stellen. Sie beraten als Ausschussmitglieder den Rat. Sachkundige Bürger*innen können auch Stimmrecht besitzen. Alle volljährigen Bürger*innen, die in dem jeweiligen Wohnort wählen dürfen, können grundsätzlich auch sachkundige Bürger*innen werden. Jede Kommune bestimmt ihre sachkundigen Bürger*innen selbst auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW. Ein sehr üblicher Weg ist, dass die Fraktionen Personen als sachkundige Bürger*innen vorschlagen und der Rat am Ende darüber abstimmt. Wer sich hierfür interessiert, kann sich entweder im Rathaus informieren oder direkt auf die Parteien zugehen, die im Rat vertreten sind.
Übrigens: Neben sachkundigen Bürger*innen gibt es auch sachkundige Einwohner*innen. Sie können wie die sachkundigen Bürger*innen beratend an Ausschusssitzungen teilnehmen, können allerdings kein Stimmrecht bekommen.
Gesetzlich ist das Thema „Sachkundige Bürger*innen“ in der Gemeindeordnung für das Land NRW in Paragraf 58 geregelt.
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