Teilnahme-Bedingungen
Ihr Kreis wird bei der Bewerbung vorrangig berücksichtigt, wenn:
es in Ihrem Kreis noch keine in der Kommunalpolitik etablierte politische Interessenvertretung in Form eines Gremiums (z.B. Beirats o. Ä.*) von Menschen mit Behinderungen gibt. Und:
*In manchen Kommunen übernehmen z. B. Zusammenschlüsse, Runde Tische oder Arbeitsgruppen
die Rolle einer politischen Interessenvertretung.
es in Ihrer Kreisverwaltung noch keine beauftragte Einzelperson gibt, die auch als kommunalpolitische Interessenvertretung agiert.a

Der Teilnehmer-Kreis steuert den Prozess federführend und übernimmt die Verantwortung für die Ergebnisse und Erfolge vor Ort.
Der Teilnehmer-Kreis bestellt eine*n Kreisbehindertenbeauftragte*n. Diese Stelle muss mit ausreichend zeitlichen Ressourcen ausgestattet sein, damit der Prozess wirksam koordiniert werden kann.