Checkliste
Verbindlichkeit
Grundlegend für eine wirksame und nachhaltige politische Interessenvertretung sind Verlässlichkeit und Regelhaftigkeit. Dies gelingt u.a. dadurch, dass die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) festgelegt werden. Genauso wichtig ist eine gute Einbettung der Interessenvertretung in die örtlichen Strukturen, also die Anbindung an politische Gremien, Netzwerke und Institutionen sowie eine Regelung der Kommunikations- und Informationswege.
Alle Regelungen zur Arbeit einer Interessenvertretung sollten in einer Satzung festgehalten werden. Die Satzung sorgt dafür, dass die Interessenvertretung als Teil der kommunalen Struktur anerkannt wird. Ihre Rolle für die Kommune und ihr Selbstverständnis werden damit klar definiert. Für alle Seiten schafft die Satzung deshalb Sicherheit Verlässlichkeit und eine Grundlage für eine vertrauensvolle und wirksame Zusammenarbeit. Interessierte Menschen mit Behinderungen können sich besser ein Bild von der Vertretung und ihrer Arbeitsweise machen und sich leichter selbst politisch einbringen.
„Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung sowohl für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch für die selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung, die Wahrnehmung der Menschen mit Behinderungen als Teil menschlicher Vielfalt sowie für den Schutz vor Diskriminierungen und Benachteiligungen. Das Nähere zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.“
Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 13
[Hervorhebungen durch die Redaktion]
Gleichstellung und Vernetzung
Für eine effektive politische Arbeit ist es wesentlich, dass die Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) an alle relevanten politischen Prozesse angebunden sind. Dazu gehört ein verbindlicher und regelmäßiger Austausch des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) mit dem Rat, den Ausschüssen, Verantwortlichen aus der Verwaltung und anderen Gremien.
Ebenfalls grundlegend ist die Vernetzung von Kommunalpolitik, Verwaltung und Behindertenbeauftragten mit örtlichen Selbstvertretungs-Strukturen sowie anderen lokalen Akteur*innen. Dies können politisch aktive Einzelpersonen, einzelne Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfe-Zusammenschlüsse sein. Die Kommune sollte Selbstvertretungsstrukturen und politisches Engagement unterstützen.
„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, […]
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem […]
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien.“
Anerkennung von Inklusion und Partizipation als Querschnittsanliegen
Die Umsetzung von Inklusion ist eine Aufgabe nicht nur für wenige spezielle Verwaltungs-Fachbereiche wie Bau, Soziales oder Schule. Behinderungen bestehen nicht nur in diesen Kontexten. Inklusion als Querschnittsthema berührt alle Lebensbereiche und alle Lebensbereiche sollten aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden. Arbeit, Familienplanung, Freizeit und Kultur, der Abbau von Stereotypen und Vorurteilen oder ganz konkret: Ein unlesbarer Abfallkalender, ein mangelhaftes Notruf-System, fehlende oder zu barrierebehaftete Kulturangebote. All dies sind Beispiele für Themen, die behindertenpolitische Relevanz haben. Weil Behinderungen in allen Lebensbereichen auftreten, bedarf es der Beteiligung und Expertise Betroffener in allen politischen Entscheidungsprozessen.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, […]
c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;“
Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt ein grundlegend neues und wegweisendes Verständnis von Behinderung: Man ist nicht behindert, man wird behindert. In der Definition der UN-BRK heißt es hierzu:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Aus dem Perspektivwechsel und dem Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich ein wesentlicher und neuer gesamtgesellschaftlicher Auftrag: Nicht die Einzelperson mit Beeinträchtigung muss sich anpassen, um Barrieren zu überwinden. Umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren müssen systematisch abgebaut oder bei zukünftigen Planungen von vornherein vermieden werden, um eine vollumfängliche Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.
Auch das Land NRW nimmt diesen Ansatz mit seinem Aktionsplan ernst:
„[…]die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung systematisch und verbindlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Dieses „Disability Mainstreaming“ vereint die Aspekte Chancengleichheit, Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Auch fordert es die Identifizierung von benachteiligenden und ausschließenden Prozessen und den Abbau dieser Teilhabebarrieren. Disability Mainstreaming ist gleichsam Strategie, Instrument und Querschnittsziel.“
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Aktionsplan NRW inklusiv 2022 der Landesregierung ab S. 24. Zu finden auch online auf dieser Seite.
Behindertenbeauftragte als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Selbsthilfe
Behindertenbeauftragte sind wichtige Schlüsselpersonen, wenn es darum geht, Informationen zu Inklusion und behinderungsspezifischen Belangen in verschiedenen Arbeitsbereichen und Akteursgruppen zu vermitteln. Der*Die Behindertenbeauftragte arbeitet als Ombuds- und Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt ist er*sie beratend, koordinierend und vernetzend tätig. Innerhalb der Verwaltung agiert er*sie ressortübergreifend und kann damit Inklusion als Querschnittsthema bedienen. Die Einrichtung der Stelle eines*einer Behindertenbeauftragten ist für die Verwaltung eine sinnvolle Maßnahme, um die notwendige Federführung für den Prozess zur Schaffung von inklusiven Strukturen zu übernehmen. Für eine wirksame Arbeit des*der Behindertenbeauftragten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Im folgenden Fragenset werden genau diese Voraussetzungen abgefragt.
Baden-Württemberg ist in dieser Sache schon einen Schritt weiter als NRW und hat die verbindliche Einrichtung einer Stelle für eine*n Behindertenbeauftagte*n in jedem
Stadt-/Landkreis gesetzlich geregelt:
„Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (1) In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. In den übrigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden.“
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg § 15
Selbstvertretung
„Nichts über uns ohne uns.“ – die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Politik kannnur gelingen, wenn dieser Leitgedanke
der Behindertenbewegung berücksichtigt wird. Denn für eine zielgerichtete und praktikable Politik braucht es den Einsatz von Expert*innen in eigener Sache. Kommunen sind also gefragt, die Wege in die Politik zu öffnen und Selbstvertreter*innen ein wirksames politisches Engagement zu ermöglichen. Empowerment unterstützen, eine inklusive Haltung entwickeln und barrierefreie Rahmenbedingungen in der Kommunalpolitik schaffen – das sind die wesentlichen Grundlagen, die eine Kommune für ein gelingendes politisches Engagement von Menschen mit Behinderungen schaffen kann und soll.
„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien; ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“
Die organisierte Selbsthilfe als Ausgangspunkt für die politische Selbstvertretung
Eine organisierte Selbsthilfe vor Ort kann eine wertvolle Basis bilden, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik auszubauen und zu stärken. Um ein Selbstvertretungsgremium wie zum Beispiel einen Beirat innerhalb der Kommunalpolitik zu etablieren, braucht es engagierte Menschen mit Behinderungen vor Ort, die mitarbeiten und ihre Bedarfe äußern. Gibt es vor Ort bereits eine Vernetzung von Selbsthilfegruppen und -vereinen in Form eines Selbsthilfe-Zusammenschlusses, ist die Rückkoppelung zur „Basis“ und damit die Legitimation des Beirats erleichtert. Die Rolle des Selbsthilfe-Zusammenschlusses kann es sein, die politische Arbeit zu begleiten und inhaltliche Impulse zu setzen. Auch Vertreter*innen können in den Beirat entsendet werden.
Im Vergleich zu einem Beirat ist der Selbsthilfe-Zusammenschluss in der Regel weniger formell. Die Beteiligung im Selbsthilfe-Kontext bietet einen geschützteren Rahmen und damit auch eine niedrigschwellige Möglichkeit sich politisch einzubringen. Über den Selbsthilfe-Zusammenschluss können Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erreicht und zur Mitarbeit ermutigt werden. Damit wird eine auf Diversität basierende Gremienarbeit gefördert. Neben dem Selbsthilfe-Zusammenschluss können auch politisch aktive Einzelpersonen und einzelne Selbsthilfegruppen Impulse liefern und die Beiratsarbeit mitgestalten. Die Selbsthilfe ist das wichtigste Element der politischen Selbstvertretung. Ihre Organisation und Vernetzung sollte deshalb gefördert und unterstützt werden.
Vertretung in Vielfalt
Damit die Vielfalt der Bedarfe und Perspektiven in der Politik gesehen und berücksichtigt werden können, braucht es eine divers aufgestellte Interessenbzw. Selbstvertretung. Eine Person mit Sehbehinderung hat beispielsweise ein anderes Alltagserleben und trifft auf andere Barrieren als eine Person mit Lernschwierigkeiten.
„Die Träger öffentlicher Belange wirken aktiv auf ein Umfeld hin, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der inklusiven Lebensverhältnisse mitwirken können. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt und ermutigt werden, ihre Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen, ihre eigenen Kompetenzen zu stärken, in ihren eigenen Angelegeheiten selbstständig und selbstbestimmt tätig zu werden, sowie ihre Interessen zu vertreten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Orga- nisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf Landesebene und kommunaler Ebene vertreten, sowie geeignete unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.“
Inklusionsgrundsätzegesetz NRW § 9
Niedrigschwellige Einstiege in die Interessenvertretung
Die Verfahren und Strukturen in der Kommunalpolitik sind komplex. Auch die politische Kommunikation folgt eigenen Regeln. Die Hemmschwelle, sich kommunalpolitisch
zu beteiligen, ist bei vielen deshalb groß. Es braucht deshalb niedrigschwelligere Beteiligungsmöglichkeiten wie Arbeitsgruppen oder Beiräte.
„1) Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für Teilhabe, auch in der Kommunalpolitik, und sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Notwendige Unterstützungsangebote müssen sichergestellt werden. Unterschiedliche Formate für Sitzungen und Veranstaltungen sollten bei Bedarf genutzt werden. Alle Kommunikationswege sollten barrierefrei und vielseitig gestaltet sein: digital und analog.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 4
Anerkennung und Wertschätzung
Auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit im Umgang untereinander sein sollte: Die fehlende Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements ist ein häufig genannter Kritikpunkt von Aktiven in der Selbstvertretung Wertschätzende Kommunikation, ein Konstruktiver Austausch auch bei unterschiedlichen Bedürfnissen und Ansichten sowie eine regelmäßige Reflexion der eigenen Position sind wesentlich für einen gelingenden partizipativen Prozesses.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören:
(a) ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an.“
Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit
Diejenigen, die sich in Interessenvertretungen engagieren, machen dies in vielen Fällen mit einem großen Einsatz von zeitlichen und auch finanziellen Ressourcen. Manchmal werden weite Anfahrten in Kauf genommen und Assistenzkosten aus der eigenen Tasche gezahlt. Weil die Kommune von ihrem bürgerschaftlichen Engagement profitiert, sollte dieses entsprechend unterstützt werden.
„(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen […]
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird […].“
Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
Ein großer Teil des Engagements von Aktiven in den Interessenvertretungen, aber auch viele Maßnahmen und Fortschritte der Kommunen, werden nach außen wenig kommuniziert. Dabei kommt eine größere Sichtbarkeit allen zugute: Die Kommune kann zeigen, was sie leistet und die Interessenvertretungen werden bekannter. Sie werden als Anlaufstelle und Möglichkeit für ein eigenes Engagement wahrgenommen.
Die Sichtbarkeit der kommunalen Entwicklung hin zu mehr Inklusion wirkt zudem bewusstseinsbildend und sensibilisierend auf die Allgemeinheit. Bewusstseinsbildende Maßnahmen können Vorurteile abbauen und Diskriminierungen bekämpfen.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.“
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Mit dieser Checkliste können Sie sich ein strukturiertes Bild darüber machen, inwiefern sich die Interessenvertretung in Ihrem Wohnort an der UN-BRK orientiert. Alle Fragen haben die gesetzlichen Vorgaben der UN-BRK, des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW und des Inklusionsgrundsätzegesetzes NRW zur Grundlage. Die Fragen sind damit gleichzeitig Empfehlungen, die zu einer wirksamen politischen Teilhabe auf Augenhöhe und zu einer Verbesserung der Vertretungsarbeit führen.
Das heißt: Je mehr Fragen Sie mit „Setzen wir größtenteils um“ und „Setzen wir vollständig um“ beantwortet haben, desto besser erfüllt die Interessenvertretung die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und desto wirksamer arbeitet sie. In Bereichen wo Sie Fragen mit „Setzen wir wenig um“ und „Setzen wir nicht um“ besteht folglich noch Handlungsbedarf.
Ihre Auswertung
Sie haben die Checkliste ausgefüllt, wie geht es weiter?
Das Ergebnis der Checkliste zeigt Ihnen, in welchen Bereichen Ihre Kommune Aufholbedarf hat. Damit erhalten Sie konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der wirksamen politischen Teilhabe in Ihrem Wohnort. Um hierzu passgenaue Lösungswege zu entwickeln, können Sie unsere Praxis-Tipps nutzen. Sortiert nach den Themenbereichen der Checkliste finden Sie zum Beispiel:
- Anlaufstellen
- Handlungstipps
- weitere Hintergrundinformationen