Mehr Flexibilität für blinde und sehbehinderte Bahnreisende durch Online-Buchung

Die Kachel zeigt auf weißem Hintergrund die Überschrift in großen, blauen Buchstaben „Verbesserte Ticket-Buchung bei der Deutschen Bahn“. Darunter stehen in etwas kleinerer, schwarzer Schrift „Mehr Flexibilität für blinde und sehbehinderte Fahrgäste durch Online-Reservierung von Sitzplätzen für Begleitpersonen sowie das Logo das LAG Selbsthilfe NRW. Den rechten Rand schmückt ein oranger Streifen von oben nach unten.
07.05.2026

Eine Neuerung bei der Ticketbuchung ermöglicht Bahnreisenden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B haben, mehr Flexibilität und Selbstständigkeit: Nachdem sie bis zu zwei Sitzplätze vorher nur über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in DB-Reisezentren beziehungsweise -Agenturen kostenfrei anmelden konnten, ist dies nun auch direkt online möglich:

Bei der Reservierung unter www.bahn.de wird hierfür die Begleitperson als weitere*r Reisende*r angegeben und vom Buchungssystem entsprechend auf dem Ticket vermerkt. Wie bisher gilt der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B als Fahrtberechtigung für die Begleitperson und muss bei der Kontrolle im Zug vorgezeigt werden.

Andrea Temminghoff