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Auf dem Bild wird eine Hand gezeigt über der mehrere § im Kreis schweben.

Satzung

Satzung der LAG SELBSTHILFE NRW e. V.

von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e. V.

Durch die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V. am 19. März 2022 beschlossene Änderung der Satzung vom 22. November 1997 bzw. 15. November 2008 sowie 4. Juni 2016 mit der folgenden nunmehr gültigen Fassung (vorbehaltlich der rechtskräftigen Eintragung in das Vereinsregister):

  • Präambel

  • § 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet

  • § 2 Gemeinnützigkeit

  • § 3 Zweck und Aufgaben

  • § 4 Mitgliedschaft

  • § 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  • § 6 Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e. V.

  • § 7 Mittel des Vereins

  • § 8 Organe

  • § 9 Mitgliederversammlung

  • § 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  • § 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  • § 12 Vorstand

  • § 13 Wahl des Vorstands

  • § 14 Geschäftsführung und Geschäftsstelle

  • § 15 Gremien

  • § 16 Schirmherr

  • § 17 Datenschutz

  • § 18 Auflösung der LAG SELBSTHILFE NRW

Satzung

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