LAG-Geschäftsführerin beim „Fachtag für alle“ am 11. Juni in Essen

Welche Chancen sind mit der Digitalisierung speziell im Gesundheitswesen verbunden? Was gilt es aber auch an Herausforderungen zu beachten, damit die gleichberechtigte und selbstbestimmte Versorgung der Nutzer*innen gewährleistet ist? Mit diesen und weiteren Fragen rund um die barrierefreie Teilhabe beschäftigte sich der „Fachtag für alle“, zu dem Claudia Middendorf als Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten am 11. Juni zahlreiche Akteure aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Ehrenamt eingeladen hatte.
Nach den Video-Botschaften von Ministerpräsident Hendrik Wüst und Sozialminister Karl-Josef Laumann sowie verschiedenen Fachvorträgen stand im Essener „Hotel Franz“ auch eine Podiumsdiskussion auf dem Programm, bei der Geschäftsführerin Melanie Ahlke (Dritte von rechts) die Perspektive der LAG Selbsthilfe NRW erläuterte. Sie betonte, dass Telemedizin oder Online-Rezepte die medizinische Versorgung durchaus verbessern können. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die unterschiedlichen Bedarfe der Anwender*innen von Anfang an bei der Entwicklung berücksichtigt werden – zum Beispiel in Hinblick auf die Kompatibilität mit Screenreadern für blinde und sehbehinderte Menschen, textbasierte Kommunikationsmöglichkeiten bei einer Hörbeeinträchtigung, die einfache Navigation für Patient*innen mit Lernschwierigkeiten oder große Bedienelemente bei motorischen Einschränkungen.
„Eine verständliche, übersichtliche und gut bedienbare App kommt letztlich allen zugute“, sagte Melanie Ahlke und forderte zugleich, entsprechende Angebote als Ergänzung zu bereits bestehenden Zugängen zu schaffen, ohne letztere dadurch verdrängt werden. Wer keinen Computer habe oder das Smartphone nicht verwenden wolle, müsse weiterhin Wahlfreiheit haben: „Selbstbestimmte Gesundheitsversorgung bedeutet, dass Menschen selbst entscheiden können, wann, wie und in welchem Umfang sie digitale Lösungen nutzen möchten“, so die Geschäftsführerin. Anbieter wie auch verantwortliche Institutionen sieht die LAG Selbsthilfe NRW folglich in der Pflicht, Informationen zugänglich, verständlich und in unterschiedlichen Formaten bereit zu stellen. „Zudem braucht es niedrigschwellige Beratung und Unterstützung, um Menschen bei der Nutzung solcher Anwendungen stärken.“
Andrea Temminghoff