Informationen zur Pflegebegutachtung

Wer seinen Alltag nicht oder nur teilweise selbstständig bewältigen kann, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Ob die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen, beurteilt anschließend der Medizinische Dienst im Rahmen der sogenannten Pflegebegutachtung. Bei einem Hausbesuch oder in Form eines Telefoninterviews geht es dabei unter anderem um die Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die Mobilität der Betroffenen, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen wie auch soziale Kontakte – um zu ermitteln, was jemand noch alleine kann und wobei andererseits Unterstützung benötigt wird (siehe Grafik).
Damit sich Antragsteller*innen wie auch Angehörige auf solche Termine vorbereiten können, lassen sich auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste Nordrhein (www.md-nordrhein.de) und Westfalen-Lippe (www.md-wl.de) jeweils in der Rubrik „Versicherte“ unter dem Menüpunkt „Pflegebegutachtung“ verschiedene Dokumente herunterladen. Diese liegen teilweise auch in Leichter Sprache vor, auf dem YouTube-Kanal ist zudem ein Erklärfilm mit Untertiteln abrufbar.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen auch an andere Interessierte weiterleiten könnten. Geben Sie uns darüber hinaus gerne Feedback, wie sich die Barrierefreiheit der Materialien aus Ihrer Sicht weiter verbessern lässt: Dann leiten wir Ihre Wünsche an die Verantwortlichen der Medizinischen Dienste weiter!
Andrea Temminghoff