Anforderungskatalog für die Belange von Menschen mit Hörbeeinträchtigung zur Kommunalwahl

Ob im öffentlichen Raum, bei der politischen Teilhabe, im Bildungsbereich oder bei der Alters- und Gesundheitsversorgung: Für schätzungsweise mehr als drei Millionen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen gibt es immer noch zahlreiche Barrieren, die die Kommunikation im Alltag erschweren. Um den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich häufig sogar ohne große Mehrkosten umsetzen lassen, ist anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen ein entsprechender Anforderungskatalog erschienen.
Darin regen der Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbundes und der Cochlea Implantat Verband NRW beispielsweise an …
- Bürgerämter, Versammlungsräume, kulturelle und Bildungseinrichtungen mit Induktionstechnik oder anderen Übertragungsanlagen auszustatten
- schon bei der Planung von Gebäuden auf eine gute Raumakustik zu achten
- Warn- und Alarmtöne um optische oder taktile Signale zu ergänzen (Zweisinneprinzip)
- in Wartezonen, für die Benutzung von Verkehrsmitteln, bei Videostreams o. ä. auch visuelle Informationen in Form von Texten oder Untertiteln anzubieten
- das Personal in Pflegeheimen, Schulen, medizinischen Anlaufstellen und Behörden für eine gelingende Verständigung mit Betroffenen zu sensibilisieren
- die Finanzierung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschung bei Veranstaltungen, für ehrenamtliches Engagement usw. sicherzustellen
Das kostenlose PDF-Dokument steht auf der Webseite www.dsb-lv-nrw.de zum Download zur Verfügung und kann von Interessierten gerne zur Diskussionen mit den Politiker*innen vor Ort genutzt werden.
Andrea Temminghoff