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Große Beteiligung an Online-Austausch zur politischen Partizipation im Kreis

Author Archives: cbaum

  1. Große Beteiligung an Online-Austausch zur politischen Partizipation im Kreis

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    Wie kann wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den NRW-Kreisen gelingen? Um diese Frage zu klären, haben sich kürzlich fast 60 Interessierte zu einer neuen Folge des Online-Austauschs „Ausgesprochen gut!“ angemeldet. Unser Projekt-Team von „Politische Partizipation Passgenau!“ hat das Format ins Leben gerufen und mit dem Fokus auf die Kreise nun offensichtlich einen Nerv getroffen.  

    Warum das Projekt-Team bei seinem zweiten Online-Austausch die NRW-Kreise ins Zentrum rückt, erklärt Projektleiterin Merle Schmidt: „Kreise spielen eine sehr große Rolle, wenn es darum geht, flächendeckend eine wirksame kommunalpolitische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Gerade die kreisangehörigen Gemeinden, aber auch die Städte, bieten aktuell im Schnitt noch die geringsten Möglichkeiten einer wirksamen politischen Partizipation. Hier sehen wir die Kreise und Kreisverwaltungen am Zug, in ihrem Gebiet systematisch in Zusammenarbeit mit den angehörigen Kommunen wirksame Strukturen zu etablieren.“  

    Teilnehmer*innen hatten unterschiedliche Hintergründe  

    Auch viele Kreise nehmen immer stärker ihre Rolle wahr und versuchen, ihre Strukturen anzupassen und mehr Partizipation zu ermöglichen. Das steigende Bewusstsein zeigt sich allein auch in dem großen Interesse an Austausch und Auseinandersetzung. Bei dem Onlinetreffen kam die Hälfte der Interessierten aus der Kreisverwaltung. Besonders erfreulich: ein fast ähnlich großer Teil der Teilnehmer*innen kam aus der Selbsthilfe. Auch Vertreter*innen aus der Politik waren dabei. Eine gute Mischung, denn im Grunde ist es genau dieser enge Austausch der verschiedenen Gruppen, der in Zukunft nötig sein wird, um wirksame partizipative Strukturen schaffen zu können.  

    Was braucht es für eine wirksame politische Teilhabe im Kreis? 

    Neben dem Austausch in der großen Runde wurde zeitweilig auch in Kleingruppen diskutiert. Hierbei wurden Aspekte festgehalten, die es für eine wirksame politische Teilhabe im Kreis braucht:  

    1. Im Inklusionsbeirat auf Kreisebene sollte jede kreisangehörige Kommune vertreten sein, damit ein Weitertragen der Bedarfe aus dem „Kleinen ins Große” möglich ist. 
    2. Zentrale Aufgaben und Funktionen eines Gremiums auf Kreisebene sollten sein: 

      1. die Vernetzung 
      2. die Ermöglichung von Austausch und 
      3. eine Bündelung von Anliegen aus den Kommunen, die auf Kreisebene geregelt werden können 
    3. Wichtig ist auch innerhalb der Kreisstrukturen eine Einbindung des „Disability Mainstreaming” bei allen Planungen: das heißt, dass Menschen mit Behinderungen bzw. Interessenvertretungen frühzeitig eingebunden werden. 
    4. Wichtig sind vergleichbare Strukturen NRW-weit und die Einrichtung einer Stelle für Behindertenbeauftragte auf Kreisebene als offene Anlaufstelle, die moderiert und vernetzt. 
    5. Mehr Vorgaben, Regelungen und Verpflichtungen vom Land für Kreise sind erforderlich zur Orientierung. Etwa die Pflicht für Kreise, eine beauftragte Person mit ausreichendem Stellenanteil auszustatten. Dadurch würde klarer, wie man auf Kreisebene wirksam politisch teilhaben kann. Mehr Verständnis für die Strukturen ermöglicht auch eine bessere Bewerbung. Interessenvertretungsarbeit könnte so also auch bekannter werden und es würden sich möglicherweise mehr Menschen einbringen.  

    Es wurden auch Herausforderungen benannt, die eine wirksame Partizipation auf Kreisebene erschweren:  

    1. Es braucht ein klares Bild vom Kreis, seinen Aufgaben und damit auch dem möglichen Handlungsfeld einer Kreis-Interessenvertretung
    2. Die Zuständigkeit des Kreises ist oft ein Thema und für viele nicht klar.  
    3. Die Kreisebene ist abstrakter, komplexer, „weiter weg”.  
    4. Die Möglichkeit der Partizipation und die Arbeit der Interessenvertretungen auf Kreisebene müssen bekannter werden
    5. Oft fehlt die Rückkoppelung in die Gemeinden. Dies ist sicher auch u. a. dadurch zu begründen, dass die Interessenvertretung auf Kreisebene wenig bekannt ist und es an etablierten und geregelten Strukturen oder einer Vernetzung fehlt. Nicht überall in den Kommunen gibt es Interessenvertretungen bzw. Netzwerke. Gerade in Städten und Gemeinden ohne Interessenvertretungsstruktur fehlt die Verbindung zwischen Kreis und Kommune. 
    6. Im Beirat auf Kreisebene sind oft zu wenig Menschen mit Behinderungen vertreten und häufig gibt es für die Kreisebene Nachwuchsprobleme für Beiräte. Das Engagement erfordert viel Zeit und ist anspruchsvoll.  
    7. Eine wichtige Rolle spielt auf Kreisebene die beauftragte Person. Sie arbeitet aber häufig mit sehr geringem Stellenanteil. So ist es schwierig den anspruchsvollen und umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden. 
    8. Intersektionalität wird strukturell wenig bedacht (mehrfache Betroffenheit z. B. als Mensch mit Behinderungen und Migrationsgeschichte, als Frau mit Behinderungen, Kind mit Behinderungen, o. ä.). Wer ist zuständig für welche Anliegen und Hilfen?

    Die genannten Bedingungen für eine wirksame politische Partizipation auf Kreisebene zeigen, dass es ein wichtiger erster Schritt sein wird, gründlich die jeweiligen Handlungs- und Aufgabenfelder von Kreisen und ihren angehörigen Kommunen verbindlich zu formulieren. So erst können auch politisch Aktive sehen, wie sie sich auf Kreisebene einbringen können, was sie bewirken können und welche Wege es hierfür braucht.   

    Diese Formulierung der Handlungs- und Aufgabenfelder ist ein Prozess, der bestenfalls bereits partizipativ mit allen Beteiligten – also auch den angehörigen Kommunen stattfindet. Eine Stelle, die dies moderiert und den roten Faden behält, wie zum Beispiel eine beauftragte Person auf Kreisebene, würde diesen Prozess sicherlich erleichtern.   

     

    Weitere Austausch-Treffen sind geplant

    Bei Interesse können Sie dem Facebook-Account des Projektes folgen oder eine E-Mail an: mehrpartizipation@lag-selbsthilfe-nrw.de mit Bitte um Aufnahme in den Verteiler senden.  

  2. Erklärung der Vertreter*innen der Behindertenverbände und-organisationen im Inklusionsbeirat

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    In einer gemeinsamen Erklärung der Behindertenverbände und -organisationen im Inklusionsbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen erläutern diese die Gründe dafür, dass sie ihre Mitarbeit in ebenjenem Gremium bis auf weiteres pausieren.

    Wir als LAG SELBSTHILFE NRW stehen dabei an der Seite der anderen Verbände, die sich um die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in NRW verdient machen. Gemeinsam fordern wir die Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände dazu auf, ihre Blockadehaltung im Inklusionsbeirat zu beenden. Gleichermaßen fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die reibungslose Arbeit des Inklusionsbeirates und seiner Fachbeiräte sicherzustellen. Wir fordern ein wirkungsvolles Beteiligungsgremium zur Umsetzung der durch die UN-BRK vorgesehenen Partizipation der Menschen mit Behinderung.

    Die Erklärung im Wortlaut sowie eine Übersicht der Unterzeichner*innen finden Sie hier:

    Erklärung der Vertreter innen der Behindertenverbände und-organisationen im Inklusionsbeirat.3 Satz 2 IGG NRW)

  3. Frauen mit Behinderung: Aktiv für mehr Schutz gegen Gewalt

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    Unsere Kolleg*innen vom Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung haben mit Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über einen besseren Schutz vor Gewalt für Frauen in Wohneinrichtungen und Werkstätten gesprochen. So berichtet das Netzwerk über den Termin:

    Anlässlich des Jubiläums „26 Jahre Netzwerk – 25 Jahre NetzwerkBüro“ sowie des Projektstarts von „Sicher, Stark und Selbstbestimmt – vernetzt!“ bot das Gespräch Gelegenheit zum dringend notwendigen Austausch über Wege, Gewalt vorzubeugen und Opfer besser zu unterstützen.

    Die fünf Vertreter*innen des Netzwerks und Netzwerkbüros Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkankung stehen zusammen mit Minister Laumann vor dem Ministeriumsgebäude. Zwei Vertreterinnen sind im Rollstuhl, die anderen stehen dahinter. Minister Laumann steht in der Mitte und hält ein Plakat in die Kamera. Alle blicken freundlich in die Kamera.

    Hinten von links: Antje Brandt, Dr. Monika Rosenbaum, Minister Karl-Josef Laumann und Elena Doudis Vorne von links: Netzwerk-Sprecherinnen Gertrud Servos und Claudia Seipelt-Holtmann (Bild: Stefan Fercho)

    Rückendeckung für Frauenbeauftragte in Werkstätten

    Besonders das Amt der Frauenbeauftragten in Werkstätten soll als Anlaufstelle für die Frauen etabliert – und die Frauenbeauftragten in ihrer neuen Rolle und in ihrer Selbstbehauptung gestärkt werden. Deshalb werden sie durch das Projekt in ihrer Vernetzung – ob vor Ort, landesweit oder trägerübergreifend untereinander – unterstützt und mit ihren Anliegen in der Öffentlichkeit vorgestellt.
    Schon das Vorläuferprojekt konnte von 2018 – 2021 viele Frauenbeauftragte aus nordrhein-westfälischen Werkstätten beim Aufbau lokaler Netzwerke mit Frauenberatungsstellen und Gewaltschutz-Angeboten unterstützen. Darauf soll nun aufgebaut werden.Die vielen Erwartungen an das noch neue Amt der Frauenbeauftragten in Werkstätten und die damit verbundenen Herausforderungen für die gewählten Frauen wurden dem Minister im Gespräch ausführlich vorgestellt und Unterstützungsmöglichkeiten diskutiert.

    Die Corona-Zeit samt zeitweiligem Betretungsverbot in Werkstätten und längerfristiger Isolierung war für viele Frauen und Frauenbeauftragten schwierig und wirken noch nach.
    Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos zeigte sich nach dem Gespräch mit Minister Laumann sehr zufrieden und betonte: „Die Unterstützung bedeutet uns als Netzwerk NRW sehr viel – und stärkt auch den Frauenbeauftragten in diesen Zeiten des Umbruchs den Rücken.“ Projektreferentin Elena Doudis, die im Oktober beunruhigende Rückmeldungen der Frauenbeauftragten über Budgetkürzungen und interne Blockaden erfahren hatte, betonte nach dem Gespräch viele Gemeinsamkeiten in der Bewertung: „Für uns war es wichtig, dass wir Minister Laumann die Schwierigkeiten vieler Frauenbeauftragten schildern konnten. Auch ihm ist eine starke, unabhängige Interessenvertretung der Frauen in den Werkstätten ein wichtiges Anliegen.“

  4. LAG SELBSTHILFE NRW feiert 50. Jubiläum

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    Jubiläumsfeier wirft Blick in die Zukunft der Selbsthilfe und eröffnet Jubiläumsjahr

    Zusammen mit unseren Mitgliedsverbänden und Vertreter*innen aus der Behinderten-, Gesundheits- und Landespolitik haben wir am 11. September unser 50. Jubiläum unter dem Motto „Aus Tradition für den Wandel“ ihr 50-jähriges Bestehen im Congress Center Halle Münsterland gefeiert. Dabei war die Feier der Auftakt eines ganzen Jubiläumsjahres.

    „Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir auch heute noch nicht am Ende des Weges angekommen sind. Denn wären wir angekommen, müssten wir heute eine Abschiedsfeier für die LAG feiern.“ In ihrer Begrüßungsrede fand die Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW, Brigitte Piepenbreier, klare Worte. Viel sei bereits erreicht worden, doch es müsse noch viel mehr geschehen, damit in NRW alle Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Dem pflichtete auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der an der Feierlichkeit teilnahm, in seiner Rede bei: „Die LAG SELBSTHILFE NRW ist ein wichtiger Akteur in der Inklusionspolitik in NRW. Sie hat viel bewegt und die Inklusionspolitik in diesem Land maßgeblich mitgestaltet.“ Zugleich teilte er ausdrücklichen mit: „Ich wünsche mir, dass Sie ein Motor für die Inklusionspolitik bleiben.“

    Die Vorsitzende Brigitte Piepenbreier sitzt auf einer Bühne. Rechts neben ihr sitzt Melanie Ahlke, die LAG-Geschäftsführerin. Sie hält ein Papier vor sich und spricht gerade zum Publikum.

    Die Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW Brigitte Piepenbreier (links) eröffnet gemeinsam mit Geschäftsführerin Melanie Ahlke die Jubiläumsfeier.

    LAG SELBSTHILFE NRW macht sich weiterhin stark für einen Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft

    Die Inklusion in NRW voranzutreiben, Barrieren zu benennen, abzubauen und aktiv in der Politik mitzugestalten, das wird auch in Zukunft das Kerngeschäft der LAG SELBSTHILFE NRW bleiben, bestätigt Melanie Ahlke, die im März 2020 die Geschäftsleitung übernommen hat. Sie führt weiter aus: „Aus Tradition für den Wandel, das heißt für uns, dass wir auch weiterhin auf ein inklusives und gleichberechtigtes Leben für alle hinarbeiten. Das heißt aber auch, dass wir als LAG selbst Teil des Wandels sind und sein wollen. Wir wollen Altbewährtes in unserer Arbeit stärken, aber auch neue, kreative Wege einschlagen, um unsere Themen noch mehr voranzutreiben.“

    NRW-Gesundheitsminister Laumann steht am Rederpult und hält seine Rede.


    NRW-Gesundheitsminister Laumann bei seiner Begrüßungsrede.

    Jubiläumsfeier gibt Ausblick auf die Zukunft

    Einen ersten Ausblick darauf hat die Jubiläumsfeier geboten. Diskussionen um die Zukunft der Behindertenpolitik mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen, der Landschaftsverbände und Aktiven in der Selbsthilfe wechselten sich ab mit Auftritten von jungen Selbsthilfegruppen, die ihre Arbeit vorstellten. Der Gebärdenchor „Sing a Sign“ zeigte, dass Musik über viele Wege erlebbar ist und Kabarettist Jürgen Becker warf einen humorvollen Blick auf 50 Jahre LAG SELBSTHILFE NRW. „Wir wollten mit unserem Programm die Arbeit der Selbsthilfe widerspiegeln: vielfältig, politisch, engagiert, mit Freude und Verbundenheit,“ erklärt Melanie Ahlke.

    Die Feier war der Auftakt

    Da aufgrund der Corona-Pandemie die Plätze bei der Feier begrenzt waren, hat sich die LAG SELBSTHILFE NRW dazu entschlossen, ihr Jubiläum auf ein ganzes Jahr auszuweiten. „In Form eines Jubiläumsjahrs werden wir die Zeit bis September 2022 nutzen, um uns durch größere und kleinere Aktionen vorzustellen, uns öffentlich zu positionieren und gleichzeitig zum Engagement in der Behindertenpolitik und der Selbsthilfe zu inspirieren“, erklärt Melanie Ahlke.

    Die LAG Projekte stellen sich vor. Von links nach rechts: Jonas Fischer, Wissenschaftlicher Referent für den Fachbereich Gesundheit, Alter, Pflege und Selbsthilfe, Oliver Schneider für das KSL Münster, Gülay Acar für die EUTB, Maren Grübnau für das Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und Merle Schmidt für das Projekt „Politische Partizipation Passgenau!“.

    Eine Zeitkapsel für ein inklusives NRW

    Den Beginn macht eine Zeitkapsel-Aktion. Bis September 2022 können alle, die wollen, ihre Wünsche, Ideen und Visionen zu einem inklusiven NRW formulieren und der LAG SELBSTHILFE NRW zusenden. Die Kapsel soll aus ganz NRW Eindrücke und Erfahrungen sammeln und so kompakt einen Überblick geben, was alles noch in Angriff genommen werden muss. „Zu unserem 55. Jubiläum sehen wir uns wieder, öffnen die Kapsel und freuen uns hoffentlich über das Erreichte“, so Melanie Ahlke.

    Die ersten Beiträge sind bereits eingetroffen und können hier angeschaut werden:

    Weitere Informationen zur Zeitkapsel-Aktion finden Sie hier.

    Weitere Eindrücke von der Veranstaltung:

    Clara Schmerstäter (links) und Lea Foitzik stellen ihre Arbeit bei JiPA Münster vor. Eine junge Gruppe des SeHT Münster e. V. in der Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam Politik machen.

    Marion Hölterhoff, die Vorsitzende von des Cochlea Implantat Verband NRW e.V.,
    interviewt Daniel Aplas (links) und Tobias Raulien die sich in der zum Verband gehörenden jungen Blog-Community „Deaf Ohr Alive“ engagieren.

    Auch vor dem Veranstaltungssaal war viel los. An mehreren Ständen informierten die LAG SELBSTHILFE NRW und ihre Projekte über ihre aktuelle Arbeit. Hier zu sehen: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert sich bei Projektleiterin Merle Schmidt über das Projekt „Politische Partizipation Passgenau!“. Ebenfalls im Bild: die LAG-Vorsitzende Brigitte Piepenbreier.

    Kabarettist Jürgen Becker warf einen charmanten Rückblick auf 50 Jahre LAG SELBSTHILFE NRW.

    Tatkräftig unterstützt wurden die LAG-Projekte bei ihrer Präsentation vom Münsteraner Improvisationstheater „Peng!“

    Die Zukunft der Behindertenpolitik: Welche Rolle spielt die Selbsthilfe in NRW? Dieser Frage widmete sich eine Podiumsdiskussion an der die Vertreter*innen der NRW-Landtagsfraktionen teilnahmen. Von links nach rechts: Moderator Rainer Schmidt, Rainer Matheisen (FDP), Britta Oellers (CDU), Heike Gebhard (SPD), Josef Neumann (SPD) und Harald Wölter (Bündnis 90/GRÜNE)

    Die Expert*innen-Runde mit Moderator Rainer Schmidt, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Dr. Martin Danner, Landesbehindertenrat-Vorsitzender Peter Gabor, der Behinderten- und Patientenbeauftragten für NRW Claudia Middendorf, LVR-Direktorin Ulrike Lubek, LWL-Direktor Matthias Löb und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden der LAG SELBSTHILFE NRW, Bernd Kochanek.

  5. Wie, wer und was? Assistenzleistungen für politische Partizipation in NRW-Kommunen

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    Ein Beitrag unseres Projektes “Politische Partizipation Passgenau!”.

    Politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Kommune gelingt nur, wenn diese barrierefrei für alle ist. Dafür ist es wichtig, dass verschiedene Assistenzleistungen, wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen, persönliche Assistenz in Form von Begleitung zu Terminen, spezielle Fahrdienste niedrigschwellig zur Verfügung stehen und deren Finanzierung sichergestellt ist.

    Ein Glas ist randvoll mit Geldmünzen gefüllt. Aus den Münzen heraus wächst ein zartes Pflänzchen.


    Foto von: Visual Stories || Micheile von Unsplash

    Der aktuelle Stand: Assistenzleistungen für politische Beteiligung

    Für Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzleistungen angewiesen sind, um politisch teilhaben zu können, stellt bereits die Organisation von Assistenz und vor allem die Klärung, wer die Kosten übernimmt und ob ein Eigenanteil gezahlt werden muss, eine große Barriere dar.
    Die Wege sind kompliziert und Anträge so langwierig, dass sie eine Hürde an sich darstellen.

    Ein Beispiel:

    Wenn ich die nächste Sitzung des Behindertenbeirates besuchen möchte, die in ein oder zwei Wochen stattfindet, kann ich nicht noch monatelang darauf warten, ob mein Antrag auf Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher*innen wirklich bewilligt wird.
    Es braucht eine niedrigschwellige und zeitnahe Lösung zur Kostenübernahme, die vorrangig durch die Kommunen selbst erfolgen sollte.

    Warum sollten vorrangig die Kommunen für die Assistenzleistungen Sorge tragen?

    In der UN-BRK ist die politische Partizipation, oder auch Teilhabe am politischen Leben, in Artikel 29 geregelt. Dieser lautet:

    Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    (1) Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich

    1. sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter  anderem
      i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
      ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
      iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;
    2. aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
      i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
      ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

    Die Kostenübernahme von Assistenzleistungen lässt sich aus dem Gesetz herleiten

    Assistenzleistungen sind im Artikel 29 nicht explizit erwähnt. Durch den hier fett markierten Abschnitt b) i) und ii) des Artikels ergibt sich aber indirekt ein Auftrag an die Kommunen, entsprechende Kosten zu übernehmen. Denn: Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenz angewiesen sind, können nur „wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken“, wenn diese Mitwirkung barrierefrei möglich ist. Zur Barrierefreiheit der Partizipation bzw. Mitwirkung gehören eindeutig Assistenzleistungen.

    Auch aus der Aufforderung an die Vertragsstaaten, die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen und den Beitritt von Menschen mit Behinderungen zu solchen Organisationen zu begünstigen – Abschnitt b) ii) – ergibt sich eine Handlungsaufforderung für Kommunen, denn sie repräsentieren die in Artikel 29 UN-BRK sog. „lokale Ebene“. Eine „Organisation von Menschen mit Behinderungen, die sie auf lokaler Ebene vertritt“ meint hier also z. B. kommunale Behindertenbeiräte.

    Um in einer solchen Organisation bzw. einem Beirat oder in einer sonstigen Interessenvertretungsgruppe umfassend mitwirken und teilhaben zu können, sind einige Menschen mit Behinderungen auf Assistenzleistungen sowie deren Kostenübernahme angewiesen.

     

    Wie kann eine Regelung zu behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen aussehen?

    Eine Regelung zu behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen findet sich bestenfalls in der Hauptsatzung der Kommune, der kommunalen Entschädigungsordnung und/oder in der Gremiensatzung einer Interessenvertretung wieder. Gute Beispiele finden Sie z. B. hier: (Jeder Aufzählungspunkt ist mit einem Link zur jeweiligen Gemeinde-Seite versehen.)

     

  6. LAG SELBSTHILFE NRW feiert 50. Jubiläum im September

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    Wir werden 50. Das wollen wir am 11. September 2021 zusammen mit unseren Mitgliedsverbänden und weiteren Mitstreiter*innen feiern. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen wir die Plätze bei der Feier leider deutlich begrenzen. Wir haben allerdings schon einen Plan geschmiedet, wie auch all diejenigen, die nicht zu unserer Feier können, an unserem Jubiläum teilhaben kommen können. Dazu folgt im September mehr. Sollten Sie einem Mitgliedsverein angehören und noch keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns unter: 50Jahre@lag-selbsthilfe-nrw.de oder der Telefonnummer: 0152 – 34702007.

    Zur Veranstaltung

    „Aus Tradition für den Wandel“ – dieser Leitgedanke wird uns durch die Veranstaltung hinweg begleiten. Gemeinsam werfen wir einen Blick darauf, warum mit der organisierten Selbsthilfe auch immer der gesellschaftliche Wandel mitschwingt. Wohin hat uns dieser Wandel bis heute getragen? Und wohin wird er die Selbsthilfe womöglich führen?

    Hierfür werden wir verschiedene Gesichter und Wege von Menschen aus der Selbsthilfe kennenlernen. Außerdem kommen auf unserer Bühne Expert*innen aus der Landes-, Behinderten und Gesundheitspolitik zu Wort.

    Natürlich wird an diesem Tag auch das Geburtstagskind selbst eine große Rolle spielen. Der Kölner Kabarettist Jürgen Becker wirft mit uns einen charmanten Blick auf fünf Jahrzehnte LAG SELBSTHILFE NRW.

    Einen Einblick in unsere aktuellen Aktivitäten wird es genauso geben, wie eine erste Vorschau auf unseren besonderen Fahrplan für das kommende Jahr.

  7. Wenn die politisch Engagierten mit Behinderungen fehlen

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    Das sollten Kommunen im Blick haben, wenn sie politische Teilhabe fördern möchten

    Es gibt eine Aussage, die wir als Projektteam schon öfter gehört haben, wenn es um die mögliche Gründung eines Behindertenbeirats oder ähnlichen Vertretungsgremiums von Menschen mit Behinderungen geht: „Bei uns gibt es gar keine – oder zumindest nicht genug – Menschen mit Behinderungen, die sich engagieren wollen.“

    Stimmt das tatsächlich? Und woran kann es liegen, dass die Beteiligung ausbleibt? Eines können wir vorwegnehmen: Dass es wirklich daran liegt, dass in Ihrer Kommune keine Menschen mit Behinderungen leben, ist in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Aber was sind dann die möglichen Gründe? Einige Gedanken unseres Projekt-Teams von “Politische Partizipation Passgenau!” zu diesem Thema.

    Haben Sie wirklich alle angesprochen?

    Eine graue Fassade an der ein Lichtbild in Form einer Sprechblase hängt. In ihr steht "Hello".

    Haben wir wirklich alle angesprochen? Photo by Adam Solomon on Unsplash

    Bleibt das Interesse aus, lohnt die Prüfung der folgenden Fragen:
    Welche Menschen mit Behinderungen aus Ihrer Kommune haben Sie wie angesprochen und zur Beteiligung eingeladen? Dabei können folgende Ideen helfen:

    • Barrierefreiheit: Sind die Informationen, die Sie streuen, für alle barrierefrei? Ein guter Leitgedanke ist das 2-Sinne-Prinzip: Sie sollten versuchen, immer mindestens zwei verschiedene Sinne anzusprechen. Das heißt konkret: digitale und analoge Einladungen oder Informationsschreiben bereitstellen, Infos in einfacher bzw. Leichter Sprache und in häufig vorkommenden Fremdsprachen verbreiten und auch eine telefonische sowie schriftliche Kontaktmöglichkeit für Rückfragen angeben.
    • Wie groß ist Ihr Einladungskreis? Haben Sie die Selbsthilfegruppen, -vereine und -verbände vor Ort in Ihren Prozess eingebunden? Mal abgesehen davon, dass sich hier möglicherweise Interessierte befinden, können Sie hier wichtige Unterstützer*innen und Multiplikator*innen finden. Weitere Anlaufmöglichkeiten sind Selbsthilfekontaktstellen, die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratungs-Stellen (EUTBs), allgemeine Beratungsstellen vor Ort, alle Einrichtungen und Träger der Behindertenhilfe vor Ort (Wohnheime, Werkstätten, Tagesstätten, Förderschulen, Kontaktstellen, Anbieter ambulanter Dienste, ortsansässige Fach-/Rehakliniken, …)
    • Verbreiten Sie Ihr Anliegen an strategisch passenden Stellen: Aushänge oder Informationsmaterial können Sie an hoch frequentierten öffentlichen Stellen platzieren (z. B. in Bürgerbüros, im Sozial- oder Jugendamt, im Jobcenter, in Supermärkten, in gastronomischen Betrieben, in Bürger- und Stadtteilhäusern, in Arztpraxen, in Apotheken, usw.)
    • Ermöglichen Sie den Themen-Einstieg: Das Thema “Kommunalpolitik” ist für viele Menschen sehr abstrakt. Welche Themen werden hier bearbeitet? Welche Möglichkeiten der Beteiligung habe ich als Bürger*in? Was kann ich erreichen und ist meine Meinung und mein Engagement überhaupt wirklich gewollt? Bevor Sie konkret zur Beteiligung aufrufen, kann es sinnvoll sein, eine Informationsgrundlage zu schaffen. Das geht digital auf der eigenen Website, in den sozialen Medien, mit Erklärvideos, das geht analog mit Flyern, Anschreiben, Beratungsangeboten oder auch mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Diese könnte hilfreich sein, um einer größeren Gruppe zu signalisieren: Wir wollen, dass Sie sich beteiligen. Und, um gleichzeitig eine Wissens-Grundlage zu schaffen, sich und die relevanten Ansprechpartner*innen vorzustellen und erste Fragen zu klären. Barrierefreiheit beachten: barrierefreie Räumlichkeiten und barrierefreie Kommunikationsmittel (z. B. Gebärdensprachdolmetscher*innen o. ä. ermöglichen).

    Der Blick zurück: Wie war das bei uns in der Vergangenheit mit der Beteiligung?

    Blick auf eine Straße mit grauem Asphalt, oben im Bild sind die Beine einer Person von hinten zu sehen. Von den Beinen geht ein weißer Pfeil die Richtung des Betrachters ab.

    Es braucht manchmal einen Blick zurück. Photo by Smart on Unsplash

    Eine Reflexion der ortsspezifischen Entwicklung kann hilfreich sein, um zu analysieren, warum die Resonanz der eingeladenen Menschen mit Behinderungen möglicherweise gering ausfällt:

    • Einerseits: Gab es eventuell in der Vergangenheit negative Vorerfahrungen, die die Menschen im Bereich ehrenamtliches Engagement gemacht haben? Oder gab es negative Erfahrungen mit öffentlichen Stellen, die zu einem Vertrauensverlust geführt haben?
    • Andererseits: Gibt es historisch gewachsen eine besonders starke Vertretung einer bestimmten Gruppe/von bestimmten Personen? Was bedeutet das für die Teilhabechancen anderer Gruppen/Personen?

    Eine Hürde fußt in der gesamtgesellschaftlichen Geschichte: Nicht nur die ortsspezifische Entwicklung, auch die allgemeine Historie des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in Deutschland hilft dabei, zu verstehen, warum eine mögliche Beteiligung ausbleibt:

    • In Deutschland gibt es eine lange Tradition der Exklusion und Fürsorge im Umgang mit Menschen mit Behinderungen: Sie kamen im öffentlichen Raum und den Diskursen nicht vor und selbst wenn sie sich einbrachten, wurden ihre Meinungen und ihre Expertise nicht auf Augenhöhe wahrgenommen und wertgeschätzt.
    • Viele Menschen mit Behinderungen machen bis heute diese Erfahrung. Mehr noch: Sie verbringen im Zweifelsfall einen Großteil ihres Lebens in Sonderstrukturen: Wohnen im Wohnheim, besuchen die Förderschule und später die Werkstatt. Paternalistische, also bevormundende, Umgangsformen und ein erlernter gegenseitiger Ausschluss aus der jeweils eigenen Lebenswelt zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen stehen somit der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen bis heute an vielen Stellen im Weg.
    • Mit Selbstvertretung und Selbstwirksamkeit haben viele Menschen mit Behinderungen noch keine oder nur wenige Erfahrungswerte sammeln können.
    • Es gehört also einiges dazu, sich aus diesen Strukturen zu lösen und seiner Stimme politisch Gehör zu verschaffen bzw. für die eigenen Interessen einzutreten. Auch die oft fehlende politische Bildung in Förderschulen spielt hierbei eine Rolle: Menschen mit Behinderungen wird häufig Wissen rund um das politische System und Möglichkeiten der Beteiligung nicht vermittelt.
    • Das Vertrauen darin, dass die eigene Stimme zählt und dass es sich lohnt, sich einzubringen muss sich gegebenenfalls erst aufbauen und positive Erfahrungen müssen gemacht werden.

    Der Teilhabebericht NRW zeigt: Grundsätzliches Interesse ist da

    Das Bild ist verschommen. Es sind verschiedene sitzende Personen zu sehen. Im Vordergrund blickt man auf Hinterköpfe. Eine Person meldet sich.

    Das Interesse ist da, die Beteiligung bleibt aus. Photo by Marcos Luiz Photograph on Unsplash

    Trotz der bisher genannten möglicherweise hinderlichen Faktoren besteht bei Menschen mit Behinderungen ein ähnlich großes Interesse an Politik wie bei Menschen ohne Behinderungen. Das zeigt auch der aktuelle Teilhabebericht NRW. Frauen mit Behinderungen haben sogar ein höheres Interesse an Politik als Frauen ohne Behinderungen. Auch bei der Wahlbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen zeigt sich kein nennenswerter Unterschied.

    Was die tatsächliche Beteiligung betrifft, so zeigen die Zahlen des Teilhabeberichts: Menschen mit und ohne Behinderungen engagieren sich in NRW etwa in gleich hohen oder auch gleich niedrigen Anteilen aktiv in der Politik. (zwei Prozent der Menschen mit Behinderung, drei Prozent der Menschen ohne Behinderung). 94 Prozent der Menschen mit Behinderungen und 92 Prozent der Menschen ohne Behinderungen engagieren sich nie aktiv politisch.

    Allerdings wird im Teilhabebericht nicht genauer aufgeschlüsselt, um welche Formen der Behinderung es sich handelt. Das ist insofern relevant, weil unterschiedliche Behinderungen unterschiedlich stark von der wirksamen politischen Teilhabe ausgeschlossen werden. Eine Übersetzung von Rats- und Ausschusssitzung oder auch regelmäßigen Arbeits- und Gremientreffen in Gebärdensprache ist in den Kommunen zum Beispiel noch nicht die Regel, wäre aber für viele Menschen mit Hörbehinderung Voraussetzung, um überhaupt dem politischen Diskurs folgen zu können. Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten dürften im Verhältnis noch deutlich weniger in den politischen Strukturen zu finden sein. Hierzu bemerkt der Teilhabebericht NRW selbst, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten beim gesamten Bericht untererfasst sind.

    Ebenfalls ungeklärt bleibt im Teilhabebericht die Frage, zu welchen Anteilen Menschen mit Behinderungen mit einem politischen Mandat (also z. B. als Ratsmitglied) oder ohne ein politisches Mandat (z. B. in einem Behindertenbeirat) politisch aktiv sind. Politische Aktivität im Rahmen eines politischen Mandats ist häufig wirksamer, weil direkt mitentschieden werden kann als eine politische Aktivität ohne Mandat, bei der nur ein indirekter Einfluss auf Entscheidungen möglich ist. Es ist zu vermuten, dass Menschen mit Behinderungen häufiger als Menschen ohne Behinderungen ohne Mandat politisch aktiv sind.

     

    Politisches Engagement ist voraussetzungsreich

    Ein geschlossener Maschendrahtzaun vor einem verschwommenen grauen Hintergrund. Die Sonne scheint im unteren Bereich durch die Wolken hindurch.

    Für viele ist politisches Engagement voraussetzungsreich. Es braucht Zeit, Wissen und Selbstvertrauen. Für viele Menschen mit Behinderungen kommen zahlreiche Barrieren hinzu.

    Trotzdem gibt es natürlich keine „Partizipations-Pflicht“. Sich ehrenamtlich zu engagieren, ist voraussetzungsreich. Man braucht neben dem eher passiven Interesse an Politik auch aktive Ressourcen, wie etwa genügend Zeit. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Fehlendes aktives politisches Engagement und fehlender Nachwuchs für Parteien oder Gremien ist damit auch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen.

    Die Journalistin Teresa Bücker hat in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung genau diesen Punkt aufgegriffen. Dort fragt Sie: Wie lassen sich nötige Freiräume für Engagement schaffen?

    Für Menschen mit Behinderungen ist die Beteiligung durch bestehende bauliche und einstellungsbedingte Barrieren in vielen Fällen noch voraussetzungsreicher. Barrieren auf dem Weg zu einer Sitzung oder einem Treffen, Barrieren zu notwendigen Informationen und im zwischenmenschlichen Kontakt durch Berührungsängste und Vorurteile machen den Weg zu einem politischen Engagement deutlich hürdenreicher.

    Mehr zum Thema Barrieren im Bereich der politischen Partizipation finden Sie in unserem FAQ auf unserer Projekt-Seite.

    Was können kleine Gemeinden machen?

    Wir gestehen ein: In einigen Fällen kann es tatsächlich an fehlenden potenziellen Interessierten liegen. In kleinen Gemeinden, in denen insgesamt wenige(r) Menschen leben, kann es deshalb sinnvoll sein, sich beispielsweise auf Kreisebene zusammenzuschließen oder gemeinsam mit allen oder einigen Nachbargemeinden eine Interessenvertretung zu gründen. Außerdem bieten sich Behindertenbeauftragte als Interessenvertretung an, wenn es noch nicht genug Engagierte für ein Gremium gibt: Denn hier braucht man erst mal nur eine Person. Diese kann dann im Rahmen ihrer Arbeit weiter darauf hinarbeiten, dass vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt ein Gremium gegründet werden kann.

     

    Je inklusiver eine Kommune wird, umso mehr Chancen bietet sie zur Beteiligung

    Eine Fassade aus bunten Holzleisten in blau-, grün-, rot- und lila-Tönen. In der Mitte ragt das Wort "Welcome" aus den Balken hervor.

    Unabhängig davon, ob es nun eine aktive Interessenvertretung in Form von Beauftragten, Beiräten oder anderen Formen gibt oder nicht: Kommunen sollten ohnehin eine Entwicklung in Richtung mehr Inklusion einschlagen, denn von inklusiven Lebensbedingungen, die niemanden ausschließen, profitieren langfristig alle in der Kommune. Und manchmal ist der Start dieser Entwicklung auch nötig, um Türen für Bürger*innen zur Kommunalpolitik zu öffnen und so den Weg in eine künftige politische Beteiligung zu ebnen.

    Tipp

    Viele anschauliche Beispiele und praktische Tipps, wie man Beteiligung barrierefrei ermöglichen und inklusive Settings schaffen kann, bietet die Broschüre „Überall dabei – Ehrenamt barrierefrei. Erfahrungen und Tipps zum Engagement von Menschen mit Behinderungen“.

     

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  8. Bunte Woche gestartet

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    Frauen mit Behinderungen: Wir müssen uns wehren. Wir brauchen Bündnisse.

    Die Bunte Woche vom Netzwerk NRW ist gestartet.

    Mit über 100 Teilnehmer*Innen für die sechs Online-Veranstaltungen ist die bunte Woche vom Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW gestartet.

    Claudia Seipelt-Holtmann und Gertrud Servos, Netzwerk-Sprecherinnen und schon seit der Gründung im Netzwerk aktiv, erinnerten im Gespräch an Höhepunkte, Herausforderungen und Erfolge der letzten 25 Jahre. Aber auch die Erinnerung an bereits verstorbene Netzwerkfrauen hatte ihren Platz.

    Im zweiten Teil gab die Inklusionsaktivistin Sigrid Arnade einen Rückblick über die Geschichte der Behinderten-Aktivistinnen in Deutschland und international. Sie ordnete das Netzwerk darin ein. Immer wieder zeigten sich Verbindungen im Durchgang durch einige wichtige Themen. So hat sich zwar in manchen Bereichen die Gesetzgebung verbessert, aber manche Probleme sind trotzdem genau soweit von einer Lösung entfernt.

    Eines dieser noch nahezu ungelösten Themen ist die Gewalt gegen Frauen mit Behinderung. Die Teilnehmer*Innen waren sich mit der Referentin und den Sprecherinnen darin einig: Wir Frauen mit Behinderungen brauchen Bündnisse und wir müssen uns wehren.

    In den kommenden Tagen geht es in der bunten Woche um Frauenbeauftragte in Werkstätten, um Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, um Gewalt und Opferschutz, um Politik oder Computer-Spiel als Hobby und Empowerment.

  9. Wie stehen Inklusionsrat und Integrationsrat zueinander?

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    Dieser redaktionelle Beitrag wurde erstellt von Lisa Jacobi, wissenschaftliche Referentin unseres Projektes “Politische Partizipation Passgenau!”

    Bei der Beratung der Kommunen in NRW zum Thema politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen kommt immer wieder die Frage auf, wie eigentlich Inklusionsräte und Integrationsräte zueinanderstehen. Wo ist der Unterschied? Brauchen wir in der Kommune beides? Sollten beide zusammenarbeiten?

    Zur Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig, das Begriffsverständnis zu klären: Integration bezieht sich im kommunalpolitischen Kontext in NRW bei unseren Gesprächspartner*innen fast immer auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Der Begriff „Integrationsrat“ stammt dabei aus der Gemeindeordnung NRW. In § 27 ist dort festgelegt, dass Kommunen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner*innen einen Integrationsrat bilden müssen. Insofern gibt es in vielen Kommunen schon Integrationsräte.

    Für die Bildung eines Inklusionsrates gibt es keine gesetzliche Pflicht

    Inklusion beziehen unsere Gesprächspartner*innen aus dem kommunalpolitischen Kontext demgegenüber häufig auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wird der Begriff „Inklusion“ auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bezogen, spricht man auch vom „engen“ Inklusionsverständnis. Für die Bildung eines „Inklusionsrates“ als politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen gibt es in der Gemeindeordnung NRW keine gesetzliche Pflicht, nur eine „Kann“-Regelung in § 27 a. Inklusionsräte sind somit in den Kommunen in NRW seltener zu finden als Integrationsräte.

    Inklusionsrat und Integrationsrat sollten zusammenarbeiten

    Wenn man die beiden Begriffe auf diese Weise versteht, ist die Frage nach dem Unterschied also bereits geklärt: Bei Integrationsräten geht es um die politische Interessenvertretung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, bei Inklusionsräten um die politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, im Prinzip also um Behindertenräte. Beide gesellschaftlichen Gruppen sind in besonderem Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, ihre gleichberechtigte politische Teilhabe in Form von besonderen Interessenvertretungsgremien wie Integrations- bzw. Inklusionsrat zu fördern. Wenn sich eine Kommune dazu entschließt, beide Gremien einzurichten, ist es aber wichtig, dass diese voneinander wissen, sich gegenseitig über ihre Arbeit informieren und zusammenarbeiten. Denn: es gibt fast sicher Schnittmengen in den Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen beider Gruppen an die Politik. Zum einen gibt es Menschen mit Einwanderungsgeschichte und mit Behinderungen, die durch das Erfüllen beider Kriterien in besonders hohem Maße von Ausgrenzungen und Diskriminierungen betroffen sein können. Zum anderen sind gesellschaftliche Hindernisse und Ausgrenzungsmechanismen, auf die Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderungen treffen, oft ähnlich (z. B. Hindernisse beim gleichberechtigten Zugang zu verständlichen Informationen in Fremdsprachen, Gebärdensprache, Leichter Sprache o. ä.).

    Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität

    Es gibt aber auch ein „weites“ Verständnis von Inklusion als Menschenrecht, bei dem es nicht mehr (nur) um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geht. Dazu schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ Und weiter: „Inklusion als Menschenrecht ist natürlich nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen. Es ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.“ (siehe: https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/).

    Auch ein Inklusionsrat zur Förderung der gleichberechtigten Teilnahme aller Menschen wäre denkbar

    Nimmt man dieses Verständnis von Inklusion ernst und möchte es in der eigenen Kommune konsequent umsetzen, bräuchte man nicht mehr die getrennten Gremien „Integrationsrat“ und „Inklusionsrat“. Vielmehr würde es in einem „Inklusionsrat“ um die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in der Kommune gehen, hierunter neben noch weiteren auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderungen. Ein solcher kommunaler Inklusionsrat, der dem weiten Verständnis von Inklusion folgt, müsste natürlich dementsprechend divers zusammengesetzt sein, über gut funktionierende Arbeitsweisen und Netzwerkstrukturen verfügen sowie seine Anliegen möglichst umfassend und gut in die kommunale Politik einbringen können. Hierfür ist eine klare, strukturgebende und verbindliche Gremiensatzung sehr wichtig. Auch ein eigener kommunaler Ausschuss für Inklusion ist denkbar.

    Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass man die Frage nach dem Verhältnis zwischen Integrationsrat und Inklusionsrat nicht pauschal beantworten kann. Es kommt immer darauf an, wie die Verantwortlichen vor Ort die Begriffe verstehen und wie die jeweiligen Gremien zusammengesetzt sind und wie sie zusammenarbeiten. Mit einem menschenrechtlichen Verständnis sollte es aber unabhängig von bestimmten Gremien und deren Titeln in allen Kommunen ohnehin darum gehen, das Prinzip und Menschenrecht auf Inklusion für alle Einwohner*innen umzusetzen.

     

  10. Nur wer sich einmischt, kann etwas verändern – Neue Wissens-Plattform #DeinRatZählt! online

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    Noch gibt es in der Kommunalpolitik wenig aktive Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dabei ist es so wichtig, dass sie als Expert*innen in eigener Sache mitdenken, mitreden, mitentscheiden und ihre Perspektiven in die Politik einbringen.Viele wissen aber gar nicht, dass sie sich beteiligen können oder wie. #DeinRatZählt will das ändern. Die neue Online-Wissens-Plattform unseres Projekts “Politische Partizipation Passgenau!” und der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW steht für Praxis-Wissen rund um Kommunalpolitik, politische Teilhabe und lokale Behindertenpolitik, vornehmlich in Nordrhein-Westfalen.

    „Wir sind überzeugt, dass nur eine vielfältige Kommunalpolitik auch eine Politik ist, die für alle Menschen da ist“, sagt Christina Baum vom Redaktionsteam #DeinRatZählt. Ihre Kollegin, Johanna Hülskamp, ergänzt: “Unser Ziel ist es, lokale Behindertenpolitik und Kommunalpolitik zusammenzubringen und aufzuzeigen, wie jede*r selbst etwas im eigenen Wohnort bewegen kann.”

    Im oberen Bereich des Bildes ist eine junge Frau. Man sieht sie im Profil. Sie ruft etwas in ein Megafon, ihre langen blonden Haare werden vom Wind nach hinten geweht. Oben rechts im Bild ist das Logo von DeinRatZählt! abgebildet: Zwei Sprechblasen in schwarz und weiß, in denen DeinRat zählt steht. Ein orangenes Feld verläuft schräg über den unteren Teil des Bildes. In dem Feld steht: Praxis-Wissen rund um Kommunalpolitik, politische Teilhabe und lokale Behindertenpolitik. Darunter befinden sich die Internetadresse: www.deinratzaehlt.de, die Instagramadresse: @dein_rat_zaehlt und die Facebook-Adresse: @DeinRatZaehlt. Am unteren Bildrand ist ein weißer Streifen. In ihm steht der Text: Das Projekt "Politische Partizipation Passgenau!" wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW werden unterstützt vom Europäischen Sozialfonds und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW. Darunter sind die Logos des Fonds und des Ministeriums.

    Information und Erfahrungen

    Die Webseite bietet vielfältige Informationen von „Was ist eigentlich Kommunalpolitik?“ über „Was macht ein Behindertenbeirat?“ bis „Wie gründe ich eine Interessensvertretung?“. Darüber hinaus gibt es aktuelle Nachrichten, Berichte, Reportagen, Interviews und Erfahrungsberichte von und über Menschen, die sich in der Kommunalpolitik bereits engagieren oder es demnächst wollen. “Darüber hinaus freuen wir uns über alle, die aktiv unsere Plattform mitgestalten wollen. Die zum Beispiel Interessantes in Sachen Behinderten- und Kommunalpolitik aus ihrem Wohnort berichten können oder sich einfach mit Fragen an uns wenden, die wir wiederum auf unseren Seiten aufgreifen können”, so Christina Baum.

    Abgerundet wird das Internet-Angebot durch umfangreiche Social-Media-Aktivitäten auf Facebook (@DeinRatzaehlt) und Instagram (@dein_rat_zaehlt). Geplant ist zudem ein monatlicher Newsletter rund um das Thema „Politische Teilhabe im kommunalen Raum“. „Wir wollen mit interessanten und spannenden Inhalten und auf diversen Kanälen möglichst viele Menschen und Zielgruppen erreichen“, erklärt Michael Kalthoff-Mahnke vom Redaktionsteam. Der Titel von Plattform und Social Media-Aktivitäten #DeinRatZählt ist somit Programm. „Wir setzen bei der Vermittlung auf die vielfältigen Erfahrungen von bereits Aktiven“, so Kalthoff-Mahnke. So könne man aus guten Beispielen lernen. Aber auch Defizite und Mängel sollen nicht verschwiegen werden. „Wir wollen aber nicht anklagen, sondern im Idealfall Impulse geben, wie man etwas besser machen kann.“

     

    #DeinRatZählt online:

    Icon: Internet   www.deinratzaehlt.de

    Icon: Instagram  Instagram: @dein_rat_zaehlt

    Icon: Facebook  Facebook: @DeinRatZaehlt

     

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