Bewerbungen für den „VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung“ bis zum 15. Juli 2025

Ein etwa 40-jähriger Mann lacht stolz in die Kamera – in der rechten Hand den vilmA-Pokal in die Höhe gestreckt und in der linken die Gewinner-Urkunde. Daniel Ibscher trägt einen schwarzen Pullover mit dazu passender Baseball-Kappe, hat einen hellen 3-Tage Bart und einen silbernen Stecker im linken Ohr. Er steht vor einer blauen Pressewand, auf der mehrfach das Logo des Sozialverbands VdK NRW in Weiß abgedruckt ist.
02.07.2025

Mit dem Preis „vilmA – vorbildlich, individuell, leistungsstark und motiviert in der Arbeitswelt“ würdigt der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal herausragende Beispiele für die berufliche Inklusion. Bis zu acht Gewinner*innen, zu denen 2023 etwa der Lagerist Daniel Ibscher von der Düsseldorfer Rheinbahn gehörte (Foto: www.eventfotograf.in), erhalten jeweils 1.500 Euro und werden im Dezember zu einer feierlichen Verleihung in Plenarsaal des Landtags eingeladen.

Für die Auszeichnung können bis zum 15. Juli 2025 Angestellte, Auszubildende, Studierende, Selbstständige wie auch Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch Arbeitgeber, Institutionen, betriebliche Interessenvertretungen und Einzelpersonen (wie dem Pfarrer oder der Sporttrainerin) vorgeschlagen werden. Die entsprechenden Unterlagen und alle weiteren Informationen stehen auf der Webseite www.nrw.vdk.de/events/vdk-preis-vilma zur Verfügung.  Eigenwerbungen oder Benennungen durch Familienangehörige oder Freunde sind leider nicht möglich.

Andrea Temminghoff