EU kündigt einheitlichen Behinderten- und Parkausweis an

Ansicht eines Elektrorollstuhls auf einem Gehweg.
15.05.2024

Um das Reisen und Studieren innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, soll in den Mitgliedsstaaten ein einheitlicher Behinderten- wie auch Parkausweis eingeführt werden. Ende April hat das EU-Parlament zugestimmt, Inhaber*innen damit zukünftig gleichberechtigt besondere Bedingungen zu ermöglichen – wie beispielswiese reservierte Parkplätze oder günstigere Preise bei kulturellen Angeboten und im (Nah-) Verkehr.

Der EU-Behindertenausweis wird hierfür kostenlos in Kartenform ausgestellt und bietet für Personen mit Assistenzbedarf die Möglichkeit, eine Begleitperson zu vermerken. Der Europäische Parkausweis soll ebenfalls physisch erhältlich sein und den EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen ersetzen, der bereits auf freiwilliger Basis eingeführt wurde. Manche Länder bieten gegebenenfalls auch digitale Versionen an und können eine Gebühr für die Verwaltungskosten erheben.

Sofern nicht längere medizinische Untersuchungen erforderlich sind, müssen die Dokumente innerhalb von 90 Tagen ausgestellt werden. Über den Erwerb, die Nutzung und Erneuerung der Ausweise soll eine zentrale europäische Website für Schwerbehinderte informieren. Die konkrete Umsetzung der entsprechenden Regelungen erfolgt dann nach der Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Andrea Temminghoff