Fachveranstaltung zum barrierefreien Bauen in NRW

16.10.2023

Nach Berechnungen der Wohnungsmarktprognose fehlen in Nordrhein-Westfalen derzeit rund 438.000 barrierefreie Wohnungen. Bis 2040 müssen zudem weitere 672.320 hinzukommen, um den Bedarf von Menschen mit Behinderungen zu decken. Um sich über die gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich wie auch entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren, hat sich der LAG-Arbeitskreis „Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität“ vor Kurzem zu einer Sondersitzung getroffen.

Bei der Fachveranstaltung tauschten sich die 15 Teilnehmenden unter anderem über bestehende Regelungslücken sowie Verbesserungsmöglichkeiten aus. Diesbezüglich erläuterte Martin Philippi von der Agentur Barrierefreiheit, dass die nächste Änderung der Bauordnung voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Insbesondere die DIN-Normen zum Brandschutz und für die Erreichbarkeit durch Aufzüge würden aktuell überarbeitet.

Der Experte verwies zudem darauf, dass die technischen Baubestimmungen teilweise nicht auf die Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Auch seien bei Freiflächen wie Balkonen und Terrassen immer noch Schwellen mit einer Höhe von 2 cm erlaubt.

In Bezug auf die öffentliche Förderung durch die NRW.Bank hob deren Vertreter David Steinkamp im Folgenden die Zielsetzung hervor, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, die dazu auf dem freien Wohnungsmarkt selbst nicht in der Lage wären. Mittel für die Modernisierung könnten beispielsweise auch für den Abbau von Barrieren genutzt werden, so der Referent.

Insbesondere das erworbene Wissen um den Mehrwert für alle Beteiligten wollen die LAG-Mitstreiter*innen zukünftig noch stärker in die Diskussion mit den politisch Verantwortlichen einfließen lassen. Über ein entsprechendes Thesenpapier wird Oliver Totter als Leiter des Arbeitskreises dann bei den nächsten Treffen beraten…

Andrea Temminghoff