LAG-Arbeitskreis entwickelt Forderungspapier zum barrierefreien Bauen
Ein detailliertes Forderungspapier zur Barrierefreiheit von Gebäuden stand bei der jüngsten Sitzung unseres Arbeitskreises „Wohnen, öffentlicher Raum & Mobilität“ im Mittelpunkt. Bei einer entsprechenden Videokonferenz kritisierten die Teilnehmenden Ende 2023 unter anderem die in der Landesbauordnung verankerte Ausnahmeregelung zur Auszugpflicht wie auch diverse Schlupflöcher bei der Zugänglichkeit von Wohnungen und für genehmigungsfreie Vorhaben. „Grundsätzlich setzen wir uns als LAG Selbsthilfe NRW für vollständige Barrierefreiheit ein“, betonte der stellvertretende Vorsitzende Oliver Totter angesichts der öffentlichen Wahrnehmung, die sich vor allem auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beschränkt.
Um darüber hinaus auch die Interessen derjenigen zu berücksichtigen, die beispielsweise von psychischen Erkrankungen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen betroffen sind, müsste zukünftig sogar die DIN-Norm 18040 angepasst werden. Im Übrigen würde die Einführung einer Pflicht zur Beseitigung vorhandener Hindernisse in Bestandsgebäuden nicht immer aufwendige strukturelle Eingriffe mit sich bringen: So könnten öffentliche Verwaltungen etwa mobile Induktionsschleifen für die Beratung hörgeschädigter Menschen nutzen. „Insgesamt halten sich die Mehrausgaben für den barrierefreien Neubau mit ein bis zwei Prozent der Gesamtkosten ohnehin in Grenzen – und kommen in einer älter werdenden Gesellschaft letztlich allen zugute“, sind sich die im Arbeitskreis vertretenden Expert*innen einig.
Beim nächsten Zusammentreffen soll es dann speziell um die Frage gehen, wie bei Notfällen zum Beispiel die Evakuierung von Hotelgästen mit Behinderung sichergestellt werden kann. Des Weiteren sind im Laufe des Jahres Gespräche mit Landtagsabgeordneten geplant, in denen es auch um eine bessere Zugänglichkeit von Arztpraxen gehen könnte.
Andrea Temminghoff