LAG Projekte
Service-Stelle SELBSTHILFE in NRW
Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW
Die wertvolle Arbeit der Landesorganisationen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell bezuschusst.
Diese Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung erfolgt als Projekt- bzw. Pauschalförderung (Teil II = Maßnahmenförderung). Die Projektförderung wird als finanzielle Unterstützung von zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekten, die nicht zu den routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben gehören, verstanden. Jedes Jahr haben die Landesorganisationen die Möglichkeit, Anträge auf Projekt- und Maßnahmenförderung zu stellen.
Die „Service-Stelle Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW“ soll die Projekt- und Maßnahmenentwicklung von Landesorganisationen unterstützen und den Vergabeprozess der GKV-Selbsthilfeförderung optimieren.
Insbesondere die Unterstützung und Beratung der Landesverbände bei der Projektideenfindung, der Beantragung von Projekten/ Maßnahmen und der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen sowie die Unterstützung des Vergabeprozesses sind wichtige Aufgaben der Service-Stelle.
Ihr*e Ansprechpartner*in
Projektdetails
Projektseite
https://servicestelle.lag-selbsthilfe-nrw.de
Zeitraum
12/2017 – 11/2026
Träger
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.
Förderer und Partner
Projektpartner sind die Sprecherorganisationen der Selbsthilfe auf Landesebene: F.A.S. NRW, Gesundheitsselbsthilfe NRW, Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. und die Krankenkassen/-verbände in NRW vertreten durch den Verband der Ersatzkassen NRW
Das Projekt wird gefördert nach § 20h SGB V durch die nordrhein-westfälischen Krankenkassen.
Selbsthilfeförderung GKV NRW