Service-Stelle SELBSTHILFE in NRW
Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW
Die wertvolle Arbeit der Landesorganisationen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell bezuschusst.
Diese Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung erfolgt als Projekt- bzw. Pauschalförderung (Teil II = Maßnahmenförderung). Die Projektförderung wird als finanzielle Unterstützung von zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekten, die nicht zu den routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben gehören, verstanden. Jedes Jahr haben die Landesorganisationen die Möglichkeit, Anträge auf Projekt- und Maßnahmenförderung zu stellen.
Die „Service-Stelle Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW“ soll die Projekt- und Maßnahmenentwicklung von Landesorganisationen unterstützen und den Vergabeprozess der GKV-Selbsthilfeförderung optimieren.
Insbesondere die Unterstützung und Beratung der Landesverbände bei der Projektideenfindung, der Beantragung von Projekten/ Maßnahmen und der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen sowie die Unterstützung des Vergabeprozesses sind wichtige Aufgaben der Service-Stelle.
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vorübergehende Ansprechpartnerin