Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der LAG SEBSTHILFE NRW. Sie tagt in der Regel einmal jährlich. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn sie vom Vorstand oder mindestens einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Wahl des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Entgegennahme der Jahresrechnung, des Jahresberichtes und des Wirtschaftsplanes
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfer*innen und einem/ einer Ersatzrechnungsprüfer*in, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
  • Beschlussfassungen über die Grundsätze der Arbeit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V., Satzungsänderungen, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, den Beitritt zu einem anderen Verband oder einer anderen Organisation, die Auflösung oder Verschmelzung der LAG SELBSTHILFE NRW
  • Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern

Nach der Satzung der LAG SELBSTHILFE NRW wird mindestens einmal jährlich eine Geschäftsführungskonferenz durchgeführt. Hier werden Themen aufgegriffen, die für die Mitgliedsverbände inhaltlich oder organisatorisch von Bedeutung sind.

Die Pressemitteilung zur jüngsten Mitgliederversammlung am 4. November 2023 ist hier abrufbar. Der nächste Termin ist für den Herbst 2024 geplant.