Veranstaltung
Fortbildung zur Reform des Betreuungsrechts im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention

30.11.2023
10:30 Uhr15:15 Uhr

 

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es, die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland zu stärken.

Um Betroffene im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen und ihr Recht auf eigene Entscheidungen besser zu schützen, lädt die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW) in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte am 30. November um 10:30 Uhr zu einer kostenlosen Online-Fortbildung ein.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung, die noch bis zum 12. November möglich ist, finden Interessierte auf der Homepage www.ueag-nrw.org

 

Ort

Online