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Projekte

In Zukunft Inklusiv

Ein Projekt, drei Kreise und das gemeinsame Ziel: Türen zur Kommunalpolitik kreisweit öffnen

Drei Kreise nehmen an unserem Projekt “In Zukunft inklusiv.” teil. Sie werden in den kommenden drei Jahren daran arbeiten, die Kommunalpolitik auf Kreisebene und möglichst auch im Kreisgebiet zugänglich zu machen, um damit Menschen mit Behinderungen eine wirksame Teilhabe zu ermöglichen. Warum für Menschen mit Behinderungen? Bisher sind Menschen mit Behinderungen noch sehr selten in der Kommunalpolitik vertreten, ihre Belange werden somit selten in politische Entscheidungen einbezogen. Stadtplanung, Veranstaltungen, Services der Verwaltungen – vieles in unserer alltäglichen Umgebung ist voll mit Barrieren. Sie können nur behoben werden, wenn sie sichtbar gemacht werden. Dafür und für die Entwicklung praktikabler Lösung braucht es in der Politik auch Expert*innen in eigener Sache, also Menschen mit Behinderungen, die genau wissen, welche Barrieren wo sind und wie sie abgebaut werden können.

Dazu ist die Kommunalpolitik selbst voller Barrieren. Da unsere Demokratie in einem Land aber nur so gut ist, wie die tatsächliche und vielfältige Beteiligung seiner Einwohner*innen, ist das Abbauen von Barrieren in der Kommunalpolitik auch ein notwendiger Akt zur Wahrung der Demokratie.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen nach und nach die Teilnehmer-Kreise vor und berichten über Fortschritte und relevante Themen, die sich im Zuge der Projektteilnahme ergeben. Für Informationen zum Projekt selbst, den Hintergründen und Bedingungen können Sie einfach runterscrollen.

Die Projektmappe gibt einen gebündelten Überblick über das Projekt.

 

Das Projekt wird finanziell gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Warum richtet sich das Projekt nur an Kreise?

Eine Untersuchung* aus dem Jahr 2019 zeigt: Insbesondere kreisangehörige Städte und Gemeinde hängen in Sachen kommunalpolitische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stark hinterher. Hier finden Sie mehr Informationen zur genannten Untersuchung. Durchgeführt wurde sie vom Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Uni Siegen (ZPE)

Der Kreis hat als Gemeindeverband die Aufgabe, die kreisangehörigen Gemeinden zu unterstützen, um für ausgewogene und gleichwertige Lebensstandards in seinen angehörigen Gemeinden und Städten und insgesamt für attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Fläche zu sorgen.  Der Kreis ist also in seiner ausgleichenden und ergänzenden Funktion steuernd, koordinierend und vermittelnd tätig.

Die Zusammenarbeit und Vermittlung zwischen dem Kreis, seinen Städten und Gemeinden ist eine unabdingbare Voraussetzung, um flächendeckend wirksame und nachhaltige politische Teilhabestrukturen auf Kreisebene und im Kreisgebiet zu schaffen.

Was sind konkrete Projektziele?

Das Ziel des Projektes ist es, dass sich Menschen mit Behinderungen im Teilnehmer-Kreis wirksam politisch beteiligen können und so eine inklusive Politik für eine inklusive Gemeinschaft im gesamten Kreisgebiet sorgt. Doch woran sehen wir, dass sich Menschen mit Behinderungen nun besser im Kreis politisch beteiligen können? Indem es mehr Menschen in der Kreispolitik gibt? So einfach ist es besonders am Anfang leider nicht. Denn gerade für Menschen mit Behinderungen ist die kommunalpolitische Teilhabe aufgrund diverser Barrieren oft sehr erschwert. Es braucht also Türöffner, die erst einmal eine Teilhabe ermöglichen. Und es braucht Türstopper, die dafür sorgen, dass die Tür geöffnet bleibt und engagierte Menschen ihr Engagement nicht gleich wieder aufgeben, weil die getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten nur kurzfristig gewirkt haben.

Was sind diese Türöffner und Türstopper? Das sind verbindliche Stellen, die in der Kreisverwaltung eingerichtet werden, um eine nachhaltige und wirksame Teilhabe zu gewährleisten. Sie bilden also die Basis, auf der sich dann vielfältige Teilhabemöglichkeiten entwickeln können. Unser Projekt zielt darauf, dass diese Basis eingerichtet wird und wirksam den künftigen Prozess gestalten kann. Konkret bedeutet das:

die Einstellung einer*eines Kreisbehindertenbeauftagten (Warum das so wichtig ist? Hier erklären wir es.)

die Gründung eines Beirats auf Kreisebene bestehend aus Selbstvertreter*innen aus den angehörigen Gemeinden und Städten

die Erstellung einer Satzung, die sowohl Rechte und Arbeit des Beirats wie auch des*der Kreisbehindertenbeauftragten regelt

 


 

Ein Teilnehmer-Kreis ist ein Kreis plus. Ziel in diesem Kreis ist es:

in jeder angehörigen Gemeinde/Stadt eine*n Partizipationsbegleiter*in auszubilden

 

Mehr Informationen zum Kreis plus gibt es hier:

Zum Teilnehmer-Kreis plus

Was haben die Kreise von der Teilnahme am Projekt?

Der Kreis ist immer nur so stark, wie es seine Städte und Gemeinden sind. Deshalb ist es im ersten Schritt notwendig, dass der Kreis in eine gute Zusammenarbeit investiert, um selber langfristig von stabilen und tragfähige kreisweiten Strukturen profitieren zu können. Die Kreisverwaltung ist weiter weg von den direkten Belangen der Menschen, die im Kreisgebiet leben.

Der Kreis kann aber durch ein aktives Netzwerk und zum Beispiel einen Inklusions- bzw. Behindertenbeirat auf Kreisebene auf die Expertisen vor Ort zurückgreifen und Kenntnisse über Handlungsbedarfe und Bürgerinteressen erlangen. Der Kreis kann das Wissen  seiner Gemeinden und Städte, die über eine größere inhaltliche und räumliche Nähe zu den Bürger*innen und ihrer Situation verfügen, nutzen und dies in eine gemeinsame, praxisnahe und gewinnbringende Planung einfließen lassen. Gemeinsam können also Kreis und Gemeinden gemeinschaftlich Wissen sammeln und tragfähige Lösungen entwickeln.

Sie wollen tiefer ins Thema einsteigen?

Dann schauen Sie gern in unsere Broschüre “Türen zur Kommunalpolitik öffnen” oder hören Sie sie sich entspannt im Podcast-Format an:

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunen und Kreise müssen politische Partizipation ermöglichen.

Jede Kommune ist verpflichtet per Satzung festzulegen, wie sichergestellt wird, dass die Belange der Menschen mit Behinderungen vor Ort gewahrt werden.

  • § 13 Absatz 1 BGG NRW, Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene

Eine naheliegende und gute Lösung sicherzustellen, dass die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen verlässlich gelingt, ist die Bildung besonderer Vertretungen oder die Bestellung von Beauftragten.

  • §27a GO NRW, Interessenvertretungen, Beauftragte

Kommunen sind zudem rechtlich dazu verpflichtet, die Gründung von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu unterstützen.

  • § 9 Absatz 3 IGG NRW, Beteiligung von Menschen mit Behinderungen

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