Wichtiges LAG-Projekt zum Schutz vor Gewalt in der Behindertenhilfe

Für das Logo in grüner Schrift auf weißem Hintergrund wurde links die Abkürzung des Projekts „P!NG“ in einen Rahmen eingefasst. Daneben steht auf der rechten Seite der ausgeschriebene Titel: PARTIZIPATIVER INDEX GEWALTSCHUTZ
24.07.2025

Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind laut §37a SGB IX dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Entsprechende Konzepte sollen unter Einbeziehung von Nutzer*innen und Beschäftigten entwickelt sowie fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wichtige Hilfestellung leistet hierbei das Projekt „PInG – Partizipativer Index für Gewaltschutz“ in Kooperationspartnerschaft der LAG Selbsthilfe NRW mit dem Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) und dem Trägerverein der Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen „Café 3B“ mit Sitz in Bielefeld.

Hierzu sollen während der Laufzeit vom 1. April 2025 bis zum 30. September 2026 konkrete Praxismaterialien entstehen, die sich aus den Handlungsempfehlungen der vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzten Expertenkommission “Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe” ableiten. Ziel ist es, anhand der darin enthaltenen Fragen und Vorschläge zur Reflexion vorhandener Strukturen, Praktiken und Kulturen der jeweiligen Gewaltschutzkonzepte aufzuspüren und konkrete Schritte zur Verbesserung anzuregen – um sowohl die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderung zu stärken als auch die Qualifizierung der Mitarbeitenden zu unterstützen.

Der im Projekt zu erarbeitende partizipative Index zum Gewaltschutz trägt wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung der „Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen“ und des Landesaktionsplans ‚NRW-inklusiv‘ bei.

Andrea Temminghoff